Ein herausfordernder Abend für die Anwohner von St. Magnus: Am Mittwoch kam es während Tiefbauarbeiten einer Glasfaserverlegefirma zu einem folgenschweren Incident, als eine Gasleitung beschädigt wurde. Laut Weser-Kurier trat Gas aus, was prompt zur Vollsperrung der Straße Unter den Linden in Höhe Leuchtenburger Straße in Richtung Vegesack führte. Das Ganze zog nicht nur verkehrstechnische Umleitungen für Kraftfahrzeuge und Busse nach sich, sondern zwang auch Fußgänger und Radfahrer zur Umleitung.
Der Notruf der verantwortlichen Firma erfolgte um 17:48 Uhr bei der SWB, und schnell machte sich das Team von Wesernetz auf, um die defekte Gasleitung zu reparieren. Doch eine entscheidende Information: Wesernetz war nicht für die Beschädigung verantwortlich! Kompliziert, oder? Gasleitungen können nur abschnittsweise gesperrt werden; eine sogenannte Blase wird gesetzt, um den betroffenen Abschnitt freizulegen. Dies benötigt Zeit und eine präzise Vorgehensweise.
Die Rolle der Feuerwehr
Um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten, wurde die Feuerwehr Bremen alarmiert. Diese handelte nicht nur schnell, sondern auch umsichtig, indem sie dafür sorgte, dass sich das angesammelte Gas in der Kanalisation verflüchtigte. Anwohner eines angrenzenden Hauses wurden gebeten, ihr Zuhause kurzzeitig zu verlassen, was auf großes Verständnis stieß. Die letzten Feuerwehrfahrzeuge verließen die Einsatzstelle um 1:05 Uhr – einen nächtlichen Einsatz, der nicht alltäglich ist.
Die notwendige Reparaturarbeiten dauerten bis zum folgenden Morgen, dem 9. April, um 5 Uhr, ohne dass die Gasversorgung unterbrochen wurde. Eine für die Anwohner beruhigende Nachricht! Doch was passiert nun mit der Wiederherstellung der Straße? Die endgültige Aufhebung der Sperrung für Kraftfahrzeuge soll am Freitagmittag geklärt werden und ist abhängig von der Verfügbarkeit von Asphalt. Radfahrer und Fußgänger konnten allerdings schon bald nach Beendigung der Gasausströmung wieder durch die Straße gelangen.
Die Verkehrssicherungspflicht
Die Situation wirft auch Fragen zur Verkehrssicherungspflicht von Tiefbauunternehmen auf. Diese sind gesetzlich verpflichtet, sich über den Verlauf von Rohren und Versorgungsleitungen zu informieren. Nach Kanzlei Kotz müssen dafür geeignete Maßnahmen wie Probebohrungen oder manuelle Ausschachtungen ergriffen werden, falls es Unsicherheiten gibt. Das kann sogar in Fällen von geringerer Haftung gelten, wie jüngste Urteile zeigen, wenn Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichten, um Unfälle zu verhindern.
Es bleibt zu hoffen, dass die verantwortlichen Firmen aus diesem Vorfall lernen und in Zukunft noch sorgsamer arbeiten, um derartige Situationen zu vermeiden. Schließlich liegt nicht nur ein finanzielles Risiko in der Luft, sondern auch die Sicherheit der Bürger steht auf dem Spiel.