Tödliches Feuer in Hamburger Klinik: Sicherheit gefordert!

Nach fatalen Bränden in Hamburger Kliniken fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz dringend bessere Brandschutzmaßnahmen und gesetzliche Regelungen.
Nach fatalen Bränden in Hamburger Kliniken fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz dringend bessere Brandschutzmaßnahmen und gesetzliche Regelungen. (Symbolbild/MB)

Hamburg, Deutschland - Nach einem tragischen Vorfall in einem Hamburger Krankenhaus, bei dem in der Nacht auf der geriatrischen Station ein Feuer ausbrach und drei Patienten starben, erhebt die Deutsche Stiftung Patientenschutz schwere Vorwürfe gegen die Brandschutzmaßnahmen in Kliniken. Vorstand Eugen Brysch kritisiert, dass Krankenhausgebäude in puncto Brandschutz oftmals geringeren Vorschriften unterliegen als Möbelhäuser oder Lagerhallen. Dies ist besonders alarmierend, da viele kranke Menschen bei einem Brand nicht in der Lage sind, sich ohne Hilfe in Sicherheit zu bringen. Die Brandursache bleibt derzeit unklar, aber die Anforderung nach einer gesetzlichen Pflicht zur Installation selbstständiger Löschanlagen wird immer dringlicher. Eine solche Maßnahme könnte Leben retten und das Risiko von Verletzungen mindern, wenn das Feuer ausbricht.

„Brände in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind schwerwiegende Ereignisse, die fatale Folgen haben können“, sagt ein Sprecher der Stiftung. Das Thema Brandschutz erhält höchste Priorität, besonders in Einrichtungen mit einer hohen Belegungsdichte hilfsbedürftiger Personen. Arbeitgeber und Verantwortliche tragen eine große Verantwortung im betrieblichen Brandschutz. Dieser umfasst vier fundamentale Säulen: den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz, die organisatorischen Strukturen sowie die Brandschutzordnung“, erklärt eine Informationsseite über sicheres-krankenhaus.de.

Die strukturellen Anforderungen

Baulicher Brandschutz verlangt von Neubauten, dass sie strengen Vorgaben der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes folgen. Räume, in denen Patienten dauerhaft wohnen, müssen mit zwei unabhängigen Fluchtwegen ausgestattet sein. Auch die Baustoffe müssen entsprechenden Standards wie F30 oder F90 nachkommen. Feuerwehrgerechte Kennzeichnungen von Flucht- und Rettungswegen sind ebenso notwendig, damit alle im Notfall sicher die Einrichtung verlassen können.

Was den anlagentechnischen Brandschutz betrifft, müssen Feuerlöscher in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden, sodass sie im Notfall schnell greifbar sind. Es ist unerlässlich, dass die Brandschutzanlagen auch regelmäßig geprüft werden und dass genug Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sind, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können.

Organisatorische Maßnahmen

Um die Menschen in den Einrichtungen zu schützen, müssen Alarmpläne erstellt werden, die festlegen, wer im Brandfall rechtzeitig informiert werden muss. Sammelstellen für Mitarbeiter und Patienten sind ebenfalls festzulegen, ohne die Rettungskräfte zu behindern. Ein weiterer Aspekt ist der ökologische Brandschutz: Hier wird empfohlen, Materialien einzusetzen, die im Brandfall eine geringe Schadstofffreisetzung aufweisen.

Die heutige kritische Inanspruchnahme des Brandschutzes in Kliniken führt nicht nur zur Diskussion über bestehende Überprüfungen, sondern zeigt auch dies: Es liegt in der Verantwortung der Betreiber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern zu gewährleisten. Die kontinuierliche Schaffung sicherer Umgebungen muss oberste Priorität haben, denn am Ende könnte es um Leben oder Tod gehen. Initiiert durch die Geschehnisse in Hamburg, rückt das Thema Brandschutz in Kliniken mehr denn je ins Rampenlicht.

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Ort Hamburg, Deutschland
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