Kapitän alkoholisiert: Schiffsunfall in Bremen-Häfen – Ermittlungen laufen!

Russischer Kapitän in Bremen bei Manöver alkoholisierter Fahrt mit über 1,6 Promille erwischt – Ermittlungen laufen.
Russischer Kapitän in Bremen bei Manöver alkoholisierter Fahrt mit über 1,6 Promille erwischt – Ermittlungen laufen. (Symbolbild/MB)

Kapitän alkoholisiert: Schiffsunfall in Bremen-Häfen – Ermittlungen laufen!

Bremen-Häfen, Deutschland - Ein schwerer Vorfall im Schifffahrtsbereich hat sich am 12. Juni 2025 im Bremener Industriehafen zugetragen. Ein russischer Kapitän, 55 Jahre alt, stand beim Ablegemanöver unter erheblichem Alkoholeinfluss. Mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut kam es zu einem unglücklichen Zusammenstoß mit einem am Pier liegenden Schiff. Glücklicherweise blieb es bei diesem Vorfall ohne Verletzte, doch die Schäden an beiden Schiffen sind nun Thema der Ermittlungen der Wasserschutzpolizei Bremen, die den Vorfall genau unter die Lupe nimmt. Über die genauen Ausmaße des Sachschadens geben die Behörden derzeit keine Auskunft.

Die Wasserschutzpolizei stellte bei dem Kapitän Alkoholgeruch fest und veranlasste einen freiwilligen Atemalkoholtest, der den Verdacht bestätigte. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Es folgte eine angeordnete Blutentnahme, und die Einrichtung einer Sicherheitsleistung von 5.000 Euro wurde erforderlich. Ermittlungen wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs sind bereits im Gang, was nicht unüblich ist bei solch gravierenden Vorfällen.

Promillegrenzen auf dem Wasser

Was viele vielleicht nicht wissen: In Deutschland gelten strenge Promillegrenzen auf dem Wasser. So ist die Grenze für das Führen von Schiffen auf Bundeswasserstraßen, Binnenschifffahrtsstraßen und anderen Binnengewässern auf 0,5 Promille festgelegt. Der Vorfall mit dem Kapitän, der die Grenze mit mehr als dem Dreifachen überstieg, verhärtet die Notwendigkeit, auf die Sicherheit im Schiffsverkehr zu achten. Bei einem Wert von 1,1 Promille gilt man bereits als absolut fahruntüchtig – und das unabhängig von ihrem Verhalten auf dem Wasser. Dies entspricht den Regelungen, die unter anderem im Bussgeldkatalog verankert sind.

Sanktionen bei Verstößen können recht empfindlich ausfallen. Bereits bei 0,5 bis 1,09 Promille drohen Geldstrafen bis zu 2.500 Euro. Wer sogar über 1,1 Promille erwischt wird, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen sowie der Anordnung eines MPU rechnen. Gerade in der Passagierschifffahrt gilt eine absolute Nulldotierung, selbst geringste Werte führen hier zu ernsten Konsequenzen.

Alkohol und Sicherheit

Wie wichtig die Einhaltung dieser Promillegrenzen ist, zeigt sich auch in der Verantwortung der Besatzungsmitglieder. Diese müssen sich alle an die Grenze von 0,5 Promille halten, da sie für die sichere Führung des Schiffes mitverantwortlich sind, egal in welcher Funktion sie tätig sind. Diese Regelung wird im Blauwasser deutlich und stellt klar, dass bereits ab 0,3 Promille Bußgelder verhängt werden können, wenn Fehlverhalten festgestellt wird. Wenn man bedenkt, dass Alkohol die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, wird nachvollziehbar, warum diese Regelungen so rigoros durchgesetzt werden.

Der Vorfall im Bremener Hafen erinnert uns einmal mehr an die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsstandards im Schiffsverkehr und die schweren Folgen, die Alkoholkonsum haben kann. Es bleibt zu hoffen, dass solche Ereignisse in Zukunft vermieden werden können und alle Beteiligten verantwortungsbewusst handeln.

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OrtBremen-Häfen, Deutschland
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