In Bremen zeigt sich ein eindringliches Bild des aktuellen Wohnungsmarktes, insbesondere für geflüchtete Menschen. Aufgrund der angespannten Lage müssen viele von ihnen teils mehrere Jahre in Übergangswohnheimen bleiben. Dies ist nicht nur eine Herausforderung für die Betroffenen, sondern auch für die Stadt selbst, die sich bemüht, diesen Umstand zu verbessern. Aktuell leben etwa 136 erwerbstätige Bewohner in diesen Einrichtungen als Selbstzahler. Die monatliche Nutzungsgebühr wird ab dem 1. Mai von 365,65 Euro auf 409,54 Euro pro Person steigen.

Die Problematik der langen Verweildauer in den Übergangswohnheimen ist gravierend. Am 7. April lebten 228 Personen länger als ein Jahr in Landesunterkünften, darunter 54, die sogar über zwei Jahre dort verweilen. In den Übergangswohnheimen insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 3474 Menschen länger als ein Jahr untergebracht, und 2533 von ihnen sind sogar seit mehr als zwei Jahren dort. Bremen plant daher, ab 2027 drei zusätzliche Übergangswohnheime zu bauen, um die Situation zu entlasten.

Unterstützung bei der Wohnungssuche

Die Wohnraumberater von Caritas leisten wertvolle Unterstützung für geflüchtete Menschen, insbesondere für größere Familien, die oft lange auf eine geeignete Wohnung warten müssen. Uwe Eisenhut, Fachbereichsleiter Asyl der Awo, berichtet von den Schwierigkeiten, die bei der Wohnungsvermittlung auftreten. Viele geflüchtete Menschen sind bei sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit verpflichtet, eine Nutzungsgebühr zu zahlen, die sich an den durchschnittlichen Kosten der kommunalen Einrichtungen orientiert. In Bremen gibt es insgesamt 47 kommunale Übergangswohnheime, die zurzeit stark ausgelastet sind.

Ein zukunftsweisendes Projekt, das von der Sozialbehörde gefördert wird, trägt den Namen „Zukunft Wohnen – Mehr Wohnraum für Geflüchtete in Bremen“. Es zielt darauf ab, die Wohnsituation für geflüchtete Menschen nachhaltig zu verbessern und ihnen eine Perspektive zu bieten.

Integration und Ausbildung

Die Integration geflüchteter Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt wird durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen unterstützt. Die Bundesregierung hat 2016 das Integrationsgesetz verabschiedet, gefolgt von dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung im Jahr 2019. Diese Gesetze sollen die Integration fördern und verlangen gleichzeitig von den Flüchtlingen eigene Bemühungen. Die 3+2 Regelung ermöglicht es geduldeten Flüchtlingen, während ihrer Ausbildung und danach in Deutschland zu bleiben, was einen wichtigen Schritt in Richtung Selbstständigkeit darstellt.

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Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ umfasst mittlerweile über 3800 Mitgliedsunternehmen, die sich für die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit starkmachen. Es ist bemerkenswert, dass 49 Prozent der NETZWERK-Betriebe geflüchtete Menschen in Fachkraftstellen beschäftigen. Dennoch gibt es Herausforderungen: Mangelnde Deutschkenntnisse stellen oft ein Hemmnis für die Einstellung von Geflüchteten dar. Hier setzt das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) an, das Informationen zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen bietet.

Obwohl die Herausforderungen groß sind, zeigt sich ein positiver Trend: Der Anteil geflüchteter Menschen in regulärer Beschäftigung ist seit 2017 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Jedes zehnte Unternehmen bildet Geflüchtete im Rahmen der dualen Ausbildung aus. Dies sind ermutigende Zeichen in einer Zeit, in der die Integration von geflüchteten Menschen nicht nur eine gesellschaftliche, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit darstellt.