Die Stadt Bremen hat das Werberecht im öffentlichen Raum neu vergeben, jedoch mit einem besorgniserregenden Ergebnis: Die jährlichen Einnahmen schrumpfen von etwa 4 Millionen Euro auf zumindest 1,35 Millionen Euro. Diese Infos stammen von der Kreiszeitung, die über die Vergabe der Konzessionen berichtet.
Die neuen Verträge sind das Resultat eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens, das die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) im Auftrag der Wirtschaftssenatorin durchgeführt hat. Der bisherige Gestattungsvertrag mit der Deutschen Telekom lief am 31. Dezember 2025 aus, und die neuen Konzessionen traten am 1. Januar 2026 in Kraft, wie in einer Pressemitteilung der Senatspressestelle Bremen angegeben wird. Die Überprüfung von insgesamt 1.924 Werbeträgerstandorten im Stadtgebiet führte dazu, dass letztendlich 1.750 Standorte für die Ausschreibung übrigblieben.
Für klar strukturierte Ausschreibungen sorgte die Gliederung in vier Lose.
Die Aufteilung der Lose
- Los 1: 734 Standorte (digitale, hinterleuchtete Werbeträger, Großflächen, Stretch-Boards) – Zuschlag an Ströer, Mindestentgelt: 1 Million Euro jährlich.
- Los 2: 536 Werbeträger (184 Litfaßsäulen und 352 Klapprahmen) – Zuschlag an Ströer, Mindestentgelt: 75.000 Euro jährlich.
- Los 3: 464 Werbeträger (108 Gewerbehinweisanlagen und 356 Mastschilder) – Zuschlag an Moplak, Mindestentgelt: 251.000 Euro jährlich.
- Los 4: 16 Uhrenanlagen – Zuschlag an Ströer, Mindestentgelt: 20.000 Euro jährlich.
Die Stadt Bremen wird künftig weniger garantierte Einnahmen erhalten, was aus den Veränderungen im Außenwerbemarkt resultiert. Um trotz der reduzierten Einnahmen die Stadt zu unterstützen, beinhaltet der neue Vertrag auch eine Umsatzbeteiligung sowie ein kostenloses Freivolumen für städtische Informationen, Kultur und Tourismus. Dies wird als positiv gewertet, doch die Frage bleibt, ob die sinkenden Einnahmen ausreichen werden, um die städtischen Aktivitäten und Projekte angemessen zu unterstützen.
Auswirkungen und neue Möglichkeiten
Zusätzlich sichert sich die Stadt ein Kontingent an digitaler Großflächen-Screen-Werbung, Citylight-Plakatflächen und dauerhaften Großflächennutzungen. Die Vereinbarungen eines Mindestentgelts und die Bereitstellung von Werbeflächen sollen helfen, die öffentliche Kommunikation zu fördern. Interessanterweise erhält die Stadt auch außerhalb des Vertragsgebietes jährlich 1.200 Citylight- oder Großflächenplakate und 50.000 Einblendungen pro Monat auf digitalen Kleinscreens.
Das gesamte Volumen des neuen Pakets wurde auf knapp 2,9 Millionen Euro beziffert. Hier zeigt sich eine gewisse Hoffnung auf zukünftige Erträge, obgleich die Stadt auf mehr Einnahmen hoffen darf.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein weiterer Aspekt, der nicht vergessen werden sollte, ist die rechtliche Seite der Vergabe. Laut Literaturführer Vergaberecht stellen Werbenutzungsverträge eine Dienstleistungskonzession dar. Dabei sind straßenrechtliche Fragen von großer Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit des Abschlusses solcher Verträge. Auch die Vergabe rechtlicher Fragen und deren Ermessensspielraum, die durch den Vertrag mit bestimmten Anbietern entstehen, wird weiterhin diskutiert.
Fazit: Bremen hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die nicht nur die Stadtfinanzen beeinflusst, sondern auch den Werbemarkt und die künftige Kommunikation in der Hansestadt prägen wird.



