Im Jahr 1961 wollte ein Mann den deutschen Fernsehkosmos gehörig umkrempeln: Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Unzufrieden mit der Berichterstattung des ARD-Studios in Bonn, hatte er den Wunsch, ein Regierungsfernsehen ins Leben zu rufen. Der Einfluss des Fernsehens auf die politische Stimmung war ihm bewusst, und so wollte er mehr Kontrolle über dieses Medium gewinnen, wie Welt berichtet.
Zu Beginn der 1950er Jahre war die Fernsehnutzung in der Bundesrepublik Deutschland eher spärlich. 1953 gab es nur 1.117 Fernsehempfänger, doch dieser Wert stieg bis 1956 auf 361.129, und 1959 waren bereits mehr als zwei Millionen Fernseher in den Haushalten. Adenauer sah in dieser Entwicklung eine Möglichkeit, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und warnte im CDU-Bundesvorstand, dass eine unzureichende Regelung des Fernsehens die Wahlchancen seiner Partei gefährden könnte.
Die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH
In den folgenden Jahren strebte Adenauer die Gründung eines privat finanzierten Fernsehsenders an. Zunächst wurde 1958 die „Freies Fernsehen GmbH“ ins Leben gerufen, doch mangels gesetzlicher Grundlage gab es Schwierigkeiten. Ein Versuch, das Projekt durch ein Verwaltungsabkommen voranzutreiben, scheiterte an der Ablehnung mehrerer CDU-Ministerpräsidenten. Schließlich unterzeichnete Adenauer am 25. Juli 1960 den Gesellschaftervertrag für die „Deutschland-Fernsehen GmbH“. Doch die Probleme waren noch lange nicht gelöst.
Im Januar 1961 sollte der Sender seinen Betrieb aufnehmen, jedoch schalteten sich vier Bundesländer – Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen – ein und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie das SWR berichtet, wurde der Sendestart per einstweiliger Verfügung gestoppt, was schließlich zu einer wegweisenden Entscheidung führte.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Am 28. Februar 1961 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Deutschland-Fernsehen GmbH verfassungswidrig sei. Der Sender verstieß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit des Rundfunks sichert, sowie gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens. Die Auflösung der Deutschland-Fernsehen GmbH war eine klare Ansage und stellte einen wichtigen Schritt in der deutschen Rundfunkgeschichte dar, denn es war die erste von insgesamt 15 Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu Rundfunkfragen.
Der Rückschlag für Adenauer führte 1962 letztlich zur Gründung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), das als konservative Alternative zur ARD ins Leben gerufen wurde. Anders als bei der vorherigen Initiative basiert das ZDF auf einem Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, wodurch eine stabilere Grundlage für das Fernsehen geschaffen wurde. Es folgten mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärkten, insbesondere in Bezug auf die „Grundversorgung“. Allerdings halten Kritiker bis heute das Gebührenmodell für veraltet und bemängeln politische Einseitigkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die intensive Auseinandersetzung um den Rundfunk in den 50er und 60er Jahren zeigt, wie sehr sich die Politik um Medieninhalte und deren Gestaltung schert. Adenauer’s Bestrebungen sind nicht bloß ein Stück Geschichte, sondern ein Spiegelbild der ständigen Wechselwirkungen zwischen Politik und Medien, die bis in die heutige Zeit reichen.