Am heutigen 9. März 2026 stehen in Bremen gleich drei mobile Blitzer auf der Jagd nach rasenden Autofahrern. Besonders in einer Stadt, die sich durch ein dynamisches Verkehrsaufkommen auszeichnet, darf man sich auf eine präzise Überwachung einstellen. Die Positionen der Messtechnik können sich allerdings im Tagesverlauf ändern, was die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zusätzlich fordert.

Aktuell sind die Blitzstandorte wie folgt gemeldet:

  • Kurfürstenallee (Plz 28211, Bremen-Ost, Schwachhausen, Gete): Geschwindigkeitslimit beträgt 50 km/h, das Blitzen wurde um 14:52 Uhr registriert und ist noch nicht bestätigt.
  • Gröpelinger Heerstraße (Plz 28237, Bremen-West, Gröpelingen): Auch hier gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, bekannt seit 13:56 Uhr.
  • Kopernikusstraße (Plz 28357, Bremen-Ost, Horn-Lehe, Lehesterdeich): Hier ist die erlaubte Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, das Blitzen wurde um 13:41 Uhr gemeldet.

Rechtslage der Geschwindigkeitsüberwachung

Die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Blitzern sind sowohl in Bremen als auch bundesweit klar geregelt. Gemäß den Vorgaben müssen Blitzer zahlreiche Vorschriften beachten, um als Grundlage für Bußgeldbescheide zu dienen. Hierzu zählt unter anderem die Zulassung sowie die regelmäßige Eichung der Messgeräte. Dieses Verfahren ist essenziell, denn nur die Polizei oder kommunale Behörden dürfen Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen. Private Firmen sind hier außen vor, da Messungen von ihnen nicht rechtsgültig sind, wie das Oberlandesgericht Frankfurt feststellte.

Die Eichung und Zulassung der Messgeräte erfolgt nach dem Eichgesetz sowie den Vorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), die ebenfalls Toleranzwerte festlegt, um mögliche Ungenauigkeiten zu berücksichtigen. Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Einhaltung der Mindestabstände zu Verkehrsschildern, die in Bremen bei 150 Metern liegt. Dies sorgt dafür, dass die Blitzgeräte rechtmäßig aufgestellt werden, was für die Glaubwürdigkeit der Geschwindigkeitsmessungen von großer Bedeutung ist.

Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Wer bei einer Geschwindigkeitsmessung für falsch gehaltene Abstände oder andere Fehler glaubt, den kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Die Verkehrssicherheit hat höchste Priorität, und durch solche Regelungen sollen Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden. Immerhin kann es auch vorkommen, dass Blitzerfotos fälschlicherweise auf das eigene Fahrzeug zurückgeführt werden – doch das Bundesverfassungsgericht hat hier klargestellt, dass solche Beweisfotos rechtlich zulässig sind.

Der heutige Tag in Bremen sollte also für alle Autofahrer eine Erinnerung sein, die Geschwindigkeitslimits ernst zu nehmen und aufmerksam zu fahren, denn die Blitzgeräte könnten schneller auftauchen, als man denkt. Ein gemäßigter Fahrstil macht nicht nur ein gutes Geschäft mit der Polizei, sondern trägt auch zur Sicherheit auf den Straßen bei.