Ein illegal betriebener Friseurladen in Bremen hat nun das Interesse der Behörden auf sich gezogen. Im Rahmen einer groß angelegten Kontrollaktion am 18. Februar 2026 zwischen 16 und 21:20 Uhr schlossen Polizei, Zoll, Gewerbeaufsicht, Ordnungsdienst sowie Bau- und Finanzamt das unlizenzierte Friseurgeschäft in den Kellerräumen eines Shops in der Waller Heerstraße. Wie Kreiszeitung berichtet, wurde der Verkaufsbetrieb mit sofortiger Wirkung untersagt, da unter anderem gravierende Hygienemängel festgestellt wurden.
Doch was genau wurde bei dieser Razzia aufgedeckt? Insgesamt wurden während der Kontrolle zwölf Gewerbebetriebe in Walle, Gröpelingen und Oslebshausen überprüft. Neben den bereits erwähnten Hygienemängeln wurden auch Steuer- und Finanzdelikte aufgedeckt, wie das Vorhandensein mangelhafter Feuerlöscher und verschiedene Verstöße gegen Glücksspielauflagen. Dies zeigt einmal mehr, dass solche Kontrollen notwendig sind, um unerlaubte Praktiken zu unterbinden.
Öffentliche Sicherheit und weitere Maßnahmen
Im Zuge der Kontrolle wurden nicht nur die gewerblichen Verstöße dokumentiert. Auch Maßnahmen zur Bekämpfung der allgemein wahrnehmbaren Kriminalität wurden ergriffen. Bei diesen Maßnahmen kamen Cannabis, Messer, Pfefferspray und ein Teleskopschlagstock zum Vorschein, was zu entsprechenden Strafanzeigen führte. Die Polizei Bremen hat bereits angekündigt, auch in Zukunft behördenübergreifende Maßnahmen durchzuführen, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Ein Blick auf die Hintergründe der Kontrollen zeigt, dass die Frisör- und Kosmetikbranche in der Region traditionell anfällig für Schwarzarbeit ist. Dies bestätigte Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen, in einer früheren Mitteilung. Bereits am 9. April 2025 wurden Prüfungen in der Branche durchgeführt, bei denen 73 Arbeitnehmer in elf Betrieben kontrolliert wurden. Daraus resultierten 23 Strafverfahren wegen illegaler Tätigkeiten, fehlender Sozialversicherungsbeiträge und weiteren Verstößen, wie die Zoll.de informiert.
Neuer Fokus auf Schwarzarbeit
Die jüngsten Entwicklungen sind auch im Kontext eines neuen Gesetzes zu sehen, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Das Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, bekannt als SchwarzArbMoDiG, verleiht dem Zoll erweiterte Befugnisse. Seit diesem Zeitpunkt darf der Zoll unangekündigt Geschäftsräume betreten, die Unterlagen einsehen und Mitarbeiter befragen. Die Handwerksblatt hebt hervor, dass die Frisör- und Kosmetikbranche dabei besonders im Fokus steht.
Die neuen Vorschriften fordern von den Unternehmen, ihre internen Abläufe zu digitalisieren und Verantwortlichkeiten festzulegen. Angesichts der erhöhten Kontrollen sollten sie auch darauf achten, die übermittelten Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen. Derweil zeigt der jüngste Vorfall in Bremen, dass die Behörden entschlossen sind, gegen die illegalen Strukturen in der Branche vorzugehen und gesetzestreue Betriebe zu schützen.