Beamte in Bremen: Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf 41 Stunden erhöht!

Beamte in Bremen: Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf 41 Stunden erhöht!
Neustadt, Deutschland - Der Bremer Senat plant, die wöchentliche Arbeitszeit für Beamte von 40 auf 41 Stunden zu erhöhen – und das ohne einen Lohnausgleich. Damit würden etwa 15.500 Beamte sowohl des Landes Bremen (rund 13.500) als auch der Stadt Bremerhaven (über 2.000) betroffen sein. Kritische Stimmen aus Gewerkschaften und dem Gesamtpersonalrat lassen nicht lange auf sich warten. Lars Hartwig, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats, spricht von einem „Schlag ins Gesicht“ der Beamten, die bereits jetzt überlastet seien, während Nils Winter, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, betont, dass Polizisten „stinksauer“ auf den Senat seien, da die Sicherheit der Menschen dadurch gefährdet wird. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht in den Plänen eine „Gehaltskürzung durch die Hintertür“. So wird befürchtet, dass es zu Abwanderungen von Beamten nach Niedersachsen kommt, wo weiterhin die 40-Stunden-Woche gilt.
Diese geplante Änderung wird im Hinblick auf die Eckwerte für die Landeshaushalte 2026 und 2027 kritisiert, deren Beschluss am 17. Juni 2025 erfolgen soll. Diese Maßnahme wird weiterhin als verheerendes Signal gewertet, um den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu erhalten. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) zieht hier alarmierende Vergleiche und verweist darauf, dass bereits etwa 550.000 Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt sind. Neben Bremen haben in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein Beamte ebenfalls eine Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche. Bundesbeamte arbeiten im Regelfall sogar 41 Stunden.
Regelungen zur Arbeitszeit in Bremen
Die Bremische Arbeitszeitverordnung (BremAZVO) aus dem Jahr 2022 regelt die Details zur Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, die im öffentlichen Dienst in Bremen tätig sind. Diese Verordnung legt eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden fest, mit der Möglichkeit von maximal 48 Stunden auch unter Berücksichtigung von Mehrarbeit. Zudem können, in bestimmten Fällen wie Schicht- oder Bereitschaftsdiensten, Ausnahmen gelten. Ein wichtiges Element dieser Regelung ist die Möglichkeit für beamte Mitarbeiter, bis zu 5 Überstunden pro Woche auf ein Lebensarbeitszeitkonto zu gutschreiben, um später in Teilzeit oder im Sabbatzeitraum arbeiten zu können.
Die Arbeitszeit wird dabei durch individuelle Dienstpläne festgelegt, wobei die Mitarbeitervertretungen auch in die Planung einbezogen werden. Umso mehr wird die mögliche Erhöhung der Arbeitsstunden auf 41 als ein deutliches Druckmittel betrachtet, welches bei der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht unbenannt bleiben kann.
Vor dem Hintergrund dieser bevorstehenden Änderungen ist es für viele Beamte ein heißes Eisen, das einige Fragen aufwirft: Wie werden die Beamten auf diese Erhöhung reagieren? Sind die Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Arbeit im öffentlichen Dienst zu spüren? Die Debatte um die Arbeitszeiten für Beamte bleibt angespannt und wird sicherlich auch in den kommenden Tagen im Fokus stehen.
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Ort | Neustadt, Deutschland |
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