Kanton St.Gallen schränkt Wohnfreiheit für Flüchtlinge drastisch ein!

Kirchberg, Schweiz - Im Kanton St.Gallen wird die Wohnfreiheit für geflüchtete Personen, die Sozialhilfe beziehen, kräftig eingegrenzt. Dies wurde heute, am 4. Juni 2025, im Kantonsrat beschlossen und als „Lex Bazenheid“ bezeichnet. Die maßgeblichen Parteien SVP und Mitte-EVP setzten sich gegen die Stimmen von FDP sowie SP-Grünen-GLP durch. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, die Verteilung von Flüchtlingen in den Gemeinden gerechter zu gestalten, besonders in stark belasteten Gemeinden wie Kirchberg, wo es zu großen Gemeinschaften aus dem gleichen Herkunftsland kam, was die Integration erschwerte. Allerdings wird die Gesetzesänderung von Kritiker:innen als problematisch angesehen, da sie laut einem Gutachten der Universität Freiburg sowohl gegen Völker- als auch Bundesrecht verstoßen könnte. Sozialdirektorin Laura Bucher von der SP äußerte Bedenken, wies jedoch darauf hin, dass der Ratsmehrheit dies egal zu sein scheint, da sie die rechtliche Überprüfung durch ein weiteres Gutachten eines ehemaligen Bundesrichters, Hansjörg Seiler, unterstützte, das die Umsetzbarkeit des Gesetzes bejaht.
Doch wie funktioniert die Regelung nun genau? Anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, können ihren Wohnort nicht mehr selbst bestimmen. Sie erhalten lediglich Nothilfe, während sie mit einer Landesverweisung von Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Dies führt zu einer klaren Trennung zwischen geflüchteten Menschen, die bereits integriert sind oder sich in einer prekären Lage befinden. Ein Rückweisungsantrag der FDP wurde mit 66 zu 47 Stimmen abgelehnt, was den Unmut über die Einladungspolitik zur Sitzung verstärkt hat – hier wurden lediglich betroffene Gemeindepräsidenten eingeladen.
Gesetzliche Grundlagen und Reaktionen
Die Regierung sieht in der neuen Regelung eine bundes- und völkerrechtswidrige Maßnahme. Auch das Gutachten der Universität Freiburg stellt das Gleichbehandlungsprinzip in den Vordergrund, während SVP und Mitte-EVP in der Debatte die Regierungspolitik als „Arbeitsverweigerung“ kritisierten. Die SP-Grüne-GLP-Fraktion schlägt alternative Lösungen vor, wie Äquivalente zum Finanzausgleich und Anreizsysteme zur Verteilung der Flüchtlinge.
Die rechtliche Struktur rund um den Asylbereich in der Schweiz wird durch Bundesrecht geregelt. Hierfür ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Bundesebene verantwortlich; auf kantonaler Ebene kümmern sich verschiedene Ämter um die ordnungsgemäße Ausführung dieser Gesetze. Ein Asylsuchender darf im Land bleiben, bis über sein Gesuch entschieden wurde, allerdings kann die Integration durch diese neuen Gesetze zusätzlich erschwert werden. Dies könnte auch Auswirkungen auf vorläufig aufgenommene Flüchtlinge haben, die unter denselben Regelungen stehen wie ihre anerkannten Kolleg:innen.
Perspektiven und Ausblick
Die Diskussion um die Verteilung von Flüchtlingen wird weiter geführt, wobei die Ratsmehrheit die Regierung beauftragt hat, eine gerechte Verteilung zu prüfen und den Informationsaustausch zwischen dem Migrationsamt und den Gemeinden zu verbessern. Die Vorschläge der Vereinigten St.Galler Partei (VSGP) und des Treffens der Intergemienden-Gruppe (TISG) sollen bereits im Herbst in den Rat eingebracht werden.
Trotz aller Widerstände kündigt die SP an, im Fall einer Überweisung des Gesetzes an das Bundesgericht zu gelangen. Die rechtlichen Folgen könnten weitreichend sein, nicht nur für den Kanton, sondern eventuell für die gesamte Schweiz, wo das Asylverfahren und die soziale Unterstützung von geflüchteten Menschen durch verschiedene gesetzliche Regelungen miteinander verknüpft sind – von der sozialen Integration bis zur Frage, welche Rechte den Geflüchteten tatsächlich zustehen.
Wohin die Reise für die geflüchteten Menschen jetzt geht, bleibt abzuwarten, aber die kommende Zeit könnte wegweisend für viele sein. Und so steht der Kanton St.Gallen, auf der einen Seite im Bemühen um eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen, auf der anderen Seite aber auch vor der Herausforderung, humanitäre Standards zu wahren.
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Ort | Kirchberg, Schweiz |
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