Unzulässige Videoüberwachung an Bremer Grundschule: Eltern fordern Aufklärung!

Huchting, Bremen, Deutschland - Ein klarer Fall von unzulässiger Videoüberwachung sorgt derzeit für Aufregung an einer Grundschule in Bremen-Huchting. Jahrelang wurden hier Schülerinnen und Schüler ohne Wissen und Einwilligung der Eltern während der Schulzeit überwacht. Laut Kreiszeitung gab es weder Hinweisschilder noch Informationen für die Eltern, die in völliger Unkenntnis über die Kameras agierten.
Die besagte Videoüberwachung wurde an besagter Grundschule installiert, nachdem sie vor mehr als 25 Jahren im Zuge eines Umbaus eingerichtet wurde – allerdings ohne Abstimmung mit der Bildungsbehörde. Timo Utermark, der Landesbeauftragte für Datenschutz, prüft aktuell alle Kameraeinsätze an Bremer Schulen und stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine derartige Überwachung, wie etwa Vandalismus-Prävention, nicht gegeben waren.
Reaktionen der Eltern und der Schulleitung
Die Alarmglocken läuteten, als ein besorgter Vater im März 2023 über die Videoüberwachung erfuhr. Obwohl er direkt an die Schulleitung herantrat, bekam er wochenlang keine Rückmeldung. Erst nachdem er sich an die Landesdatenschutzbehörde gewandt hatte, erhielt er als Antwort, dass die Kameras nur nach Schulschluss aktiv seien – eine Aussage, die sich schnell als falsch herausstellte. Die Kameras waren während des Unterrichts in Betrieb und übertrugen Livebilder an Bildschirme im Hausmeisterbüro und bei der Rektorin, wie der Weser-Kurier berichtet.
Die Datenschutzbehörde stellte klar, dass diese Form der Überwachung unzulässig war, da kein ausreichender Nachweis für die Notwendigkeit des Einsatzes vorgelegen hatte. Nach dem Eingreifen des Datenschutzbeauftragten wurde die Kamera-Anlage schließlich abgebaut, und die Datenträger zur datenschutzkonformen Entsorgung übergeben.
Datenschutzrichtlinien und Problematik der Videoüberwachung
Die Vorfälle werfen ein Licht auf die generelle Praxis der Videoüberwachung an Schulen. Laut externer-datenschutzbeauftragter-dresden.de muss jede Installation von Überwachungssystemen in Bildungseinrichtungen die Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Es sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen, um die Intimsphäre von Schülern und Personal zu wahren und effektive Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
Zu den wichtigsten Anforderungen zählen eine transparente Informationspolitik sowie die Einholung aller notwendigen Genehmigungen. Besonders in sensiblen Bereichen wie den Umkleiden oder Toiletten sind Überwachungsmaßnahmen sogar absolut untersagt. Die Verantwortlichen sind gefordert, mit einem klaren Konzept vorzugehen und alleBetroffenen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Der Vorfall an der Grundschule Huchting zeigt, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schüler und die Einhaltung der Datenschutzstandards höchste Priorität haben müssen. Die Entwicklung in Bremen sollte als Weckruf für Schulen und Institutionen dienen, die Videoüberwachung ernsthaft und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu überdenken.
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Ort | Huchting, Bremen, Deutschland |
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