Versicherungsschutz in der Pause: Was gilt beim Supermarktbummel?

Versicherungsschutz in der Pause: Was gilt beim Supermarktbummel?
Neustadt, Deutschland - Wer kennt es nicht? Während der Mittagspause kurzfristig etwas frisches Brot oder einen Snack im Supermarkt zu besorgen, ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein ganz normaler Teil des Tages. Doch das Thema Versicherungsschutz bei diesen kleinen Ausflügen ist mehr als nur trockene Theorie. Es gibt klare Regeln, die für viele überraschend sein können.
Wie die mz.de berichtet, sind Wege während der Arbeitspause nicht automatischen gesetzlich unfallversichert, es sei denn, man bewegt sich gezielt in Richtung Verpflegung. Ein Weg zum Supermarkt oder zur Kantine kann versichert sein, während der Gang zum Friseur oder beim Einkaufen für den persönlichen Bedarf in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz fällt.
Versicherungsschutz in der Pause
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden. Wichtig ist dabei, dass während dieser Zeit eine Nahrungsaufnahme nicht versichert ist; jedoch der Weg dorthin sehr wohl. Tätigkeiten wie Essen und Trinken gelten als eigenwirtschaftliche Handlungen und müssen somit alleine getragen werden. Doch nicht alles, was in der Pause geschieht, bleibt unversichert. Laut der dguv sind die Wege zur Nahrungsaufnahme, sei es in einem Restaurant oder beim Bäcker, vom Versicherungsschutz erfasst.
Ein interessantes Detail: Großeinkäufe im Supermarkt, die über das einfache Besorgen von Snacks oder Mittagessen hinausgehen, sind nicht versichert. Wer also nur mal schnappen will, was für die Pause nötig ist, ist auf der sicheren Seite. Ein unverhältnismäßig langer Weg vom Arbeitsplatz zum Essort könnte allerdings dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt. Ein kurzer Bummel um die Ecke ist meist die bessere Wahl.
Arbeiten im Homeoffice
Ein weiterer Aspekt, der uns in der heutigen Zeit besonders am Herzen liegt, ist das Arbeiten im Homeoffice. Hier hat sich seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 einiges getan. Wie die dguv aufzeigt, sind Wege im eigenen Haushalt, wie etwa der Gang zur Küche, nun ebenfalls versichert. Diese Anpassung spiegelt die veränderten Arbeitsbedingungen wider und sorgt dafür, dass auch im Homeoffice ein gewisser Versicherungsschutz für Betriebswege gewährleistet ist.
Ebenfalls interessant ist das Thema Kinderbetreuung. Für Beschäftigte im Homeoffice gibt es jetzt Versicherungsschutz für den direkten Weg zur externen Betreuung, sei es zur Kita oder Schule. Das heißt, wer sein Kind abholt oder bringt, profitiert ebenfalls von einem gesicherten Weg. Ein Umweg zur Kita vor der Arbeit bleibt also versichert, auch wenn das Homeoffice einen anderen Alltag mit sich bringt.
Insgesamt zeigt sich, dass es beim Thema Versicherungsschutz in der Pause viele Feinheiten gibt. Wer sich also einen kurzen Ausflug während der Arbeitspause gönnt, sollte sich bewusst sein, wann er im Versicherungsschutz ist und wann nicht. Letztendlich möchten wir alle sicherstellen, dass wir gut versichert sind, auch bei den kleinen Dingen im Leben!
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Ort | Neustadt, Deutschland |
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