Altersrente gekürzt: So gefährdet die Unfallrente Ihre Rentenzahlungen!

Ein Rentner aus Bremen verlor vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen Rechtsstreit um Rentenkürzungen wegen Unfallrente.
Ein Rentner aus Bremen verlor vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen Rechtsstreit um Rentenkürzungen wegen Unfallrente. (Symbolbild/MB)

Altersrente gekürzt: So gefährdet die Unfallrente Ihre Rentenzahlungen!

Bremen, Deutschland - In Bremen sorgt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für Aufregung unter Rentnern. Ein Rentner, der aufgrund eines schweren Unfalls während seiner Ausbildung zum Flugzeugbauer eine Unfallrente bezieht, sah sich mit einer drastischen Kürzung seiner Altersrente konfrontiert. In seinem Fall wurde die Altersrente um mehr als 250 Euro pro Monat gekürzt. Statt der erhofften 1.762,75 Euro bekam er lediglich 1.508,40 Euro ausgezahlt. Diese Entscheidung wurde kürzlich vom Landessozialgericht rechtskräftig bestätigt, nachdem der Rentner gegen die Festlegung der Rentenversicherung geklagt hatte. Rentenbescheid24 berichtet, dass die gesetzliche Unfallrente angerechnet wird, was zu dieser reduzierten Altersrente führt. Der Kläger hatte einen Grad der Erwerbsminderung von 30%, was seine Lebenssituation merklich einschränkte.

Wie kam es zu dieser Situation? Der Rentner war 1970 bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt worden, was ihn leider ein Leben lang begleiten sollte. Nach seiner Genesung erwarb er einen Maschinenbauabschluss und arbeitete bis zur Altersteilzeit als Ingenieur. 2013 beantragte er dann seine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, nur um erfahren zu müssen, dass die Anrechnung der Unfallrente seine Zahlung erheblich mindert. Der Grenzbetrag, der festlegt, welchen Betrag er insgesamt erhalten darf, wurde auf Basis seines Einkommens vor dem Unfall berechnet. Dies führte zur rechtlichen Klärung, laut der die Summe aus der Unfallrente und der ungekürzten Altersrente nicht höher sein darf als sein damaliges Einkommen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Regelungen zur Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Altersrenten haben eine wichtige Bedeutung. Wie auf der Plattform der Deutschen Rentenversicherung erläutert wird, greift § 93 SGB VI. Dieser Paragraph besagt, dass Renten nur ausgezahlt werden, wenn sie zusammen mit der Unfallrente den festgelegten Grenzbetrag nicht überschreiten. Dieser Grenzbetrag ist in der Regel auf 70% eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes festgelegt und dient dazu, eine Überversorgung aus der Rentenkasse zu vermeiden. Deutsche Rentenversicherung gibt zudem an, dass private Unfallrenten nicht auf die Altersrente angerechnet werden, was eine gewisse Entlastung für Inhaber von privaten Versicherungen bedeutet.

Die Entscheidung des Gerichts hat Signalwirkung für viele Rentner in ähnlichen Situationen. Laut unfallrente.net hat der Kläger durch seine Klage klar gemacht, dass eine Aufstockung seiner Altersrente durch die Unfallrente nicht möglich ist, da die gesetzliche Rahmenbedingungen dies nicht zulassen. Dies könnte viele Betroffene betreffen, daher sollten Rentner unbedingt darauf achten, der Rentenversicherung den Bezug ihrer Unfallrente im Rentenantrag korrekt anzugeben, um spätere Probleme zu vermeiden.

Fazit

Die Rahmenbedingungen der Rentenversicherung sind klar: Wer eine Unfallrente bezieht, muss mit Einschränkungen seiner Altersrente rechnen. Das Beispiel des Bremer Rentners zeigt, wie wichtig es ist, die Bestimmungen im Detail zu verstehen und entsprechend zu handeln. Mit dem Rückenwind dieser Entscheidung bleibt abzuwarten, wie sich dieses Thema weiterentwickeln wird. Für viele Betroffene könnte es an der Zeit sein, sich über ihre Optionen und Rechte zu informieren, um nicht in die gleiche Lage zu kommen.

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OrtBremen, Deutschland
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