Kritik an Pflege-Ausbildung: Müssen 18 Monate wirklich reichen?

Kritik an Pflege-Ausbildung: Müssen 18 Monate wirklich reichen?
Bremen, Deutschland - In Bremen sorgt ein neuer Gesetzentwurf für gehörige Aufregung in der Pflegebranche. Am 15. Juli 2025 hat die Bremer Arbeitnehmerkammer scharfe Kritik an den Vorschlägen der Bundesministerien für Gesundheit und Bildung geübt. Der Grund? Die geplante Verkürzung der Ausbildungsdauer zur Pflegefachassistenz von 24 auf 18 Monate. Dies stößt insbesondere bei den Vertretern der Arbeitnehmerkammer auf erhebliches Unverständnis, da sie sich für eine längere Ausbildungszeit ausgesprochen haben, um die fachlichen Kompetenzen der zukünftigen Pflegekräfte nicht zu gefährden. „Hier liegt ganz klar etwas im Argen“, so der Tenor der Kritik. Der Vorschlag, der ab 2027 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, bundesweit einheitliche Standards für die Ausbildung zu schaffen, die derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Positives Feedback gibt es für diese Vereinheitlichung, jedoch bleibt die Sorge, dass eine verkürzte Ausbildungszeit nicht ausreicht, um qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten. Diese und andere Bedenken äußerte die Bremer Arbeitnehmerkammer in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Arbeitnehmerkammer des Saarlands.
Doch was ändert sich genau mit dem neuen Gesetzentwurf? Er legt unter anderem fest, dass in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig schneller eine Qualifikation erreicht werden soll. Laut dem bestehenden Bremischen Gesetz über die Ausbildung in der Pflegefachhilfe beträgt die aktuell vorgesehene Ausbildungszeit mindestens 12 Monate für eine Vollzeitausbildung, wobei auch eine Teilzeitausbildung über bis zu 2 Jahre möglich ist. Mit der Einführung des neuen Gesetzes soll es einfacher werden, in die Pflege einzusteigen, jedoch stellt sich die Frage, ob die verkürzte Ausbildungszeit nicht zu Lasten der Qualität geht.
Ausbildungsstandards und Qualitätssicherung
Die Bremer Arbeitnehmerkammer sieht die Entwicklung als positiven Fortschritt an, betont jedoch die Notwendigkeit, die Ausbildungsqualität zu sichern. „Die Verkürzung um sechs Monate ist ein großes Risiko“, warnen die Verantwortlichen. Die Bedenken sind nicht unbegründet: Eine zu kurze Ausbildungszeit könnte dazu führen, dass die angehenden Pflegekräfte nicht ausreichend mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet werden, was schließlich direkte Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben könnte.
Doch wie sieht die Ausbildung zur Pflegefachassistenz konkret aus? Laut dem Pflegeberufegesetz müssen angehende Fachkräfte eine prática Ausbildung absolvieren, die sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht umfasst. Geplant ist eine mindestens 850 Stunden dauernde praktische Ausbildung in anerkannten Einrichtungen, um eine fundierte Ausbildung zu gewähren. Diese Standards sollen ab 2020 gelten und umfassen unter anderem auch eine Zwischenprüfung nach zwei Dritteln der Ausbildungsdauer.
Die Zukunft der Pflegeausbildung
„Die neuen Gesetze bringen frischen Wind in die Pflegeausbildung, aber wir müssen sicherstellen, dass Qualität stets vor Quantität geht“, betonen Experten. Ein Umdenken ist gefragt, nicht nur bei der Ausbildungsdauer, sondern auch bei der Vergütung der Auszubildenden. Auch hier gibt es auf Bundesebene Fortschritte: Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden, und Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern.
Der Druck auf die Pflegeberufe wächst, und der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Ein einheitlicher Standard könnte den Einstieg in die Pflege für viele erleichtern, jedoch sollte dies nicht auf Kosten der Qualität der Ausbildung geschehen. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Veränderungen die gewünschten Effekte bringen oder ob die Sorgen der Arbeitnehmerkammern gerechtfertigt sind.
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Ort | Bremen, Deutschland |
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