Polizei fängt betrunkenen Teenager mit illegalem E-Roller in Bremen!

Bremen: Polizei stoppt 15-Jährigen auf E-Scooter, der unter Einfluss von Drogen fuhr. Verstöße gegen Verkehrsregeln aufgedeckt.
Bremen: Polizei stoppt 15-Jährigen auf E-Scooter, der unter Einfluss von Drogen fuhr. Verstöße gegen Verkehrsregeln aufgedeckt. (Symbolbild/MB)

Polizei fängt betrunkenen Teenager mit illegalem E-Roller in Bremen!

Bremer Hauptbahnhof, Bremen, Deutschland - Am vergangenen Wochenende hat die Polizei Bremen verstärkte Kontrollen rund um den Bremer Hauptbahnhof durchgeführt. Diese Maßnahme fand speziell am Samstagabend und in der Nacht zum Sonntag statt und zielte darauf ab, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. In nur sechs Stunden wurden insgesamt 59 Personen überprüft, wobei die Polizei auf verschiedene Gesetzesverstöße stieß.

Unter den überprüften Personen war ein 15-jähriger Jugendlicher, der beim Fahren eines E-Scooters schwerwiegende Verstöße begangen hatte. Der junge Fahrer stand unter Drogeneinfluss und hatte zudem keinen Versicherungsschutz für seinen E-Roller. Bei der Kontrolle fanden die Beamten bei ihm ein Messer, einen Schlagring sowie Drogen wie Ecstasy und Kokain. Des Weiteren ordnete die Polizei eine Blutentnahme an und erstattete mehrere Anzeigen gegen den Jugendlichen.

Strenge Regeln für E-Scooter

E-Scooter haben sich mittlerweile in vielen Städten als beliebtes Fortbewegungsmittel etabliert, doch sie sind nicht ohne Regeln. Laut den Bestimmungen sind E-Scooter Tretroller mit einem Elektroantrieb, die unter Versicherungspflicht stehen müssen. Nur E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis sind legal für den Straßenverkehr zugelassen, und das Fahren auf Gehwegen ist so gut wie immer verboten.

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) regelt die Nutzung und hat zum Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So müssen E-Scooter beispielsweise auf Radwegen, Radschutzstreifen und in Fahrradstraßen gefahren werden. Dabei sind auch klare Alkoholgrenzen festgelegt: Bei einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, während ab 1,1 Promille eine Straftat vorliegt. Für Fahranfänger und Nutzer unter 21 Jahren gilt sogar eine 0,0-Promillegrenze.

Bußgelder und Verstöße

Die Polizei stellte während der Kontrollen in Bremen nicht nur den 15-jährigen Jugendlichen, sondern auch zahlreiche andere Verstöße fest. Insgesamt wurden 14 Platzverweise erteilt, und es kam zu einem Haftbefehl, der vollstreckt werden musste. Für diverse Verstöße gegen die Vorschriften drohen empfindliche Bußgelder, die von 15 bis zu 500 Euro reichen können, abhängig von der Schwere des Vergehens.

  • Fahren ohne Versicherungsschutz: 40 Euro
  • Fahren auf Gehwegen: 15 bis 30 Euro
  • Alkoholverstöße: ab 0,5 Promille bis 500 Euro und Fahrverbot

Die Vorfälle in Bremen zeigen, wie wichtig die Einhaltung dieser Regeln ist, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Im Jahr 2025 sollen laut geplanten Neuregelungen die EKfV überarbeitet werden, um das Fahren mit E-Scootern sicherer zu gestalten.

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Vorschriften zu halten und auf die eigene Sicherheit zu achten, besonders in der laufenden Sommerzeit, wo das Fahren mit E-Scootern besonders hoch im Kurs steht. Wie die Kontrollen von Bremen zeigen, ist der Gesetzesrahmen klar, und Verstöße können schnell unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Für weiterführende Informationen über E-Scooter und die aktuell geltenden Regeln können Interessierte die Seiten des ADAC und Bussgeldkatalogs besuchen: ADAC und Bussgeldkatalog.

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OrtBremer Hauptbahnhof, Bremen, Deutschland
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