Handtuchreservierungen im Hotel verboten: Rechte der Urlauber klar!

Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet das Verbot der Liegenreservierung in Hotels und dessen Auswirkungen auf Urlauber.
Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet das Verbot der Liegenreservierung in Hotels und dessen Auswirkungen auf Urlauber. (Symbolbild/MB)

Handtuchreservierungen im Hotel verboten: Rechte der Urlauber klar!

Hannover, Deutschland - In einem aktuellen Urteil hat ein Gericht auf Rhodos klargestellt, dass das Reservieren von Sonnenliegen mit Handtüchern in Hotels unzulässig ist. Dies bestätigt Rechtsanwalt Roosbeh Karimi, ein Experte für Reiserecht. Hotels haben das Recht, in ihrer Hausordnung festzulegen, dass solche Reservierungen nicht gestattet sind und ungenutzte Liegen von Mitarbeitern geräumt werden dürfen. Handtücher, die entfernt werden, müssen dabei an einem festgelegten Ort aufbewahrt werden. Der Fall wurde besonders brisant, da eine Urlauberin vor dem Amtsgericht Hannover klagte, nachdem sie Beschwerden über eine Liegenbesetzung nur durch Handtücher ohne anwesende Urlauber hatte. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall gegen das Reservierungsverbot verstoßen wurde und sprach der Klägerin eine Entschädigung von 15 Prozent ihres Reisepreises zu, da sie die Situation als Reisemangel einstufte. Diese Thematik hat in der Urlaubsbranche hohe Wellen geschlagen und zeigt, wie wichtig es ist, klare Richtlinien für das Verhalten von Gästen zu etablieren.

Immer wieder hört man Klagen über das Phänomen der „Handtuchreservierung“. Doch die Realität sieht so aus, dass es keine einheitliche Regelung für die Reservation von Liegen in Hotels gibt. Der Umgang liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Hotels. Einige Veranstalter, wie Tui, setzen aktiv auf die Kommunikation mit ihren Gästen und versuchen, das Reservieren von Liegen zu unterbinden. Anja Braun, Sprecherin von Tui, hat bereits betont, dass in den Tui-Hotels diese Praxis nicht erwünscht ist. Zudem weist der Veranstalter DER Touristik darauf hin, dass Gäste in den meisten Hotels gebeten werden, keine Liegen mit Handtüchern zu reservieren. Die Reaktion der Urlauber auf diese Bitte ist jedoch oft mäßig – selbst wenn Handtücher morgens entfernt werden, zeigt dies nicht immer die gewünschte Wirkung.

Rechte und Pflichten der Urlauber

Wie sieht es rechtlich aus? Bei der Beantwortung dieser Frage ist es wichtig zu beachten, dass die Rechte von Urlaubern stark davon abhängen, ob sie eine Pauschal- oder Individualreise gebucht haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Reisende bei Pauschalreisen durch das Reisevertragsrecht. Dies bedeutet, dass Veranstalter verpflichtet sind, zugesicherte Leistungen zu erbringen und bei Mängeln als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Als Beispiel könnte Baulärm auftreten, der einen Reisemangel darstellt und zu einer Preisreduktion oder sogar Schadenersatz führen kann.

Individualreisende hingegen müssen sich selbst um etwaige Probleme mit ihren Verträgen kümmern, da hier das Reisevertragsrecht nicht gilt – sie befinden sich im Miet- und Werkvertragsrecht. Dies bedeutet, dass Streitfälle individuell durchgesetzt werden müssen, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen kann. Sollte ein Urlauber ein Ferienhaus über eine Plattform gebucht haben, fällt die Buchung unter Individualreisen und verlangt weitere Sorgfalt in der Mängelanzeige.

Ein Aufruf zur Vernunft

Ein gewisses Verständnis für die Problematik gibt es jedoch auch auf Seiten der Veranstalter. Hier ist ein Aufruf zur Vernunft gefordert: Die Unternehmen appellieren an das soziale Gewissen der Gäste, die Reservierung mit Handtüchern zu unterlassen und stattdessen Geduld zu zeigen. Das frustrierende Gefühl für Urlauber, um eine Liege kämpfen zu müssen, könnte bald der Vergangenheit angehören. Ein positiver Trend scheint sich abzuzeichnen, da das Phänomen der frühmorgendlichen Liegenbesetzer langsam auf dem Rückzug ist. Das zeigt sich in zahlreichen Gesprächen und Rückmeldungen aus den Hotels.

Die Debatte um die Liegenreservierung bleibt spannend und ist sicherlich ein Thema, das auch in Zukunft die Gemüter der Urlauber erhitzen wird. Doch mit klaren Regelungen und einem gemeinsamen Verständnis könnte eine entspannendere Urlaubserfahrung im Strandresort möglich sein.

Ob am Pool oder am Strand – es ist Zeit für einen fairen Umgang mit den Liegen. Denn was gibt es Schöneres, als den Urlaub wirklich genießen zu können, ohne sich um die Liegenreservation zu kümmern?

Für weitere Informationen und Details zu diesem Thema, lesen Sie die Artikel von Weser-Kurier, Anwaltauskunft und Test.de.

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OrtHannover, Deutschland
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