Jugendliche attackieren Transperson brutal in Bremen – Staatsschutz ermittelt!

Jugendliche attackieren Transperson brutal in Bremen – Staatsschutz ermittelt!
Jadestraße, Bremen, Deutschland - Ein besorgniserregender Vorfall ereignete sich am Montagabend, dem 2. Juli 2025, an der Straßenbahnhaltestelle Jadestraße im Stadtteil Walle in Bremen. Eine 18-jährige Transperson wurde ohne Vorwarnung von zwei Jugendlichen angegriffen, die gegen 19:30 Uhr aus einer einfahrenden Straßenbahn stiegen und auf das wartende Opfer losgingen. Nach einem brutalen Angriff mit Schlägen und Tritten, auch als die Betroffene bereits am Boden lag, flüchteten die Täter in unbekannte Richtung. Die junge Frau wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, wobei die Polizei ein transfeindliches Motiv hinter diesem Übergriff vermutet. Der polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen, da ein politisch motivierter Hassangriff nicht ausgeschlossen werden kann. Erste Hinweise auf die Tatverdächtigen liegen bereits vor, und die Polizei bittet mögliche Zeugen, sich unter der Telefonnummer (0421) 362 38 88 zu melden. Dies berichtet NDR.
Wenn man sich die Umstände dieser Tat genauer ansieht, wird schnell klar, dass sie in einen größeren Kontext queerfeindlicher Gewalt gehört, die nicht nur in Bremen, sondern auch deutschlandweit häufig vorkommt. Laut dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) erleben LSBTIQ*-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, trans, intergeschlechtlich, queer) im öffentlichen Raum schlimmste Gewalt und Diskriminierung. Hasskriminalität ist eine massive Ausdrucksform von Queerfeindlichkeit, die nicht nur Einzelne, sondern ganze Gruppen einschüchtert. Diese Tragödie steht stellvertretend für die vielen Vorfälle, die sich in den letzten Jahren vermehrt häufen und oft nicht angezeigt werden. Das erhöht die Dunkelziffer der Straftaten erheblich, die in dem Bereich allgemein sehr hoch eingeschätzt wird. Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise 1.785 einweisbare Straftaten gegen LSBTIQ*-Personen erfasst, ein Anstieg im Vergleich zum Jahr zuvor, so die Angaben des LSVD hier.
Rechtliche Konsequenzen für die Täter
Angesichts der brutalen Schwere des Übergriffs könnten den mutmaßlichen Tätern erhebliche rechtliche Konsequenzen drohen. Erkennt die Polizei ein transfeindliches Motiv, kommt möglicherweise eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) in Betracht. Dies könnte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden, da hier gemeinschaftliches Handeln und die Tritte auf eine wehrlose Person vorliegen könnten. Eine Beleidigung (§ 185 StGB) ist ebenfalls denkbar, sollte das Opfer mit transfeindlichen Ausdrücken attackiert worden sein. Zudem könnte bei einer Bestätigung des transfeindlichen Motivs eine strafverschärfende Berücksichtigung erfolgen, wie es in § 46 Abs. 2 StGB vorgesehen ist. Besonders im Falle von Tätern, die noch minderjährig sind, gelten die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes. Hierbei stehen Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund, was gegebenenfalls in Jugendstrafen, Arrest, Sozialstunden oder eine Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung resultieren kann so Anwalt.de.
Es ist erschreckend, dass in der heutigen Gesellschaft solche Taten noch geschehen können. Hasskriminalität ist ein ernstes Problem, das nicht ignoriert werden darf. Menschen, die aus einem bestimmten Grund angegriffen werden, oft stellvertretend für eine ganze Gruppe, sehen sich mit schweren gesundheitlichen Folgen konfrontiert, wie Angst und Depressionen. Es ist unerlässlich, dass die Polizei besser geschult wird, um queerfeindliche Motive zu erkennen und zu erfassen, um solchen Vorfällen in Zukunft wirksam entgegenzuwirken. Ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern zur Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt wird dringend gefordert und könnte eine wichtige kleine Maßnahme in einer sehr viel größeren Herausforderung sein.
Details | |
---|---|
Ort | Jadestraße, Bremen, Deutschland |
Quellen |