Geldwäsche in Bremen: Rekordzahlen und neue Gesetze im Fokus!

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Bremen steigert die Geldwäscheverfahren stark. Eine Tagung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität findet vom 30. September bis 2. Oktober 2025 statt.

Bremen steigert die Geldwäscheverfahren stark. Eine Tagung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität findet vom 30. September bis 2. Oktober 2025 statt.
Bremen steigert die Geldwäscheverfahren stark. Eine Tagung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität findet vom 30. September bis 2. Oktober 2025 statt.

Geldwäsche in Bremen: Rekordzahlen und neue Gesetze im Fokus!

In Bremen ist das Thema Geldwäsche in aller Munde. Während der aktuellen Anti-Geldwäsche-Tagung, die vom 30. September bis 2. Oktober stattfindet, diskutieren Experten aus neun Bundesländern über brisante Fragen der Finanzkriminalität. Bei dieser Gelegenheit hat die Bremer Generalstaatsanwaltschaft alarmierende Zahlen vorgestellt: Im Jahr 2024 wurden in Bremen bereits 2.095 Geldwäsche-Verfahren registriert, ein sprunghafter Anstieg im Vergleich zu nur 589 Verfahren im Jahr 2018. In der ersten Jahreshälfte 2025 wurden bereits mehr als 900 neue Verfahren gezählt. Diese Entwicklung ist nicht nur lokal, sondern zeigt sich auch im restlichen Bundesgebiet, wo das Meldeaufkommen kontinuierlich steigt.

Ein zentrales Thema der Tagung sind sogenannte „Finanzagenten“. Diese Personen bieten ihre Bankkonten für Geldwäsche-Aktivitäten an und erhalten dafür häufig bis zu 10 Prozent Provision. Die Tricks der Geldwäsche sind vielfältig: Oftmals werden Gelder aus illegalen Quellen in verschiedene Investments wie Immobilien, Autos oder sogar Kryptowährungen umgewandelt. Dabei sind besonders Branchen mit Bargeldgeschäften wie Restaurants, Friseure und Taxi-Unternehmen anfällig. Die Schattenwelt der Geldwäsche verschleiert die Herkunft illegal erlangter Vermögenswerte und gefährdet nicht nur den Wirtschaftsstandort, sondern auch das Vertrauen in die Finanzsysteme.

Regulatorische Entwicklungen im Blick

Um dieser steigenden Kriminalität Einhalt zu gebieten, plant Bremen auf der kommenden Justizministerkonferenz im November einen Vorschlag zur Änderung der örtlichen Zuständigkeitsregelungen in der Strafprozessordnung. Diese Initiative könnte helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu verbessern. Darüber hinaus hat die EU kürzlich neue Gesetze verabschiedet, die den Zugang zu wirtschaftlichen Eigentümerdaten für Personen mit „berechtigtem Interesse“ erleichtern. Dies soll die Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voranbringen und ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das die Überwachung von Finanzunternehmen deutlich verschärft.

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist die Tatsache, dass die EU eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro festgelegt hat. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Schattenwirtschaft zu bekämpfen und die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen. Ab 2029 sind zudem Profifußballvereine gefordert, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Transaktionen zu melden, was ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Geldwäsche darstellen könnte.

Die Rolle der Privatpersonen

Besonders alarmierend ist der Trend, dass zunehmend auch Privatpersonen in Geldwäsche-Fälle verwickelt werden. Oftmals geschieht dies durch vermeintlich attraktive Jobangebote, die zahlreiche Internetnutzer anlocken. Wer in solche Fallen tappt, kann sehr schnell in ernsthafte rechtliche Schwierigkeiten geraten. Deumeland von der Sparkasse Bremen warnt eindringlich davor, das eigene Bankkonto Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Risiken sind groß, und die Folgen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Rahmen der Tagung wird auch auf die Gefahren der modernen Kommunikation hingewiesen. Social Media kann zum Nährboden für „Romance Scamming“ oder Phishing-Betrug werden, bei dem in betrügerischer Absicht Kontoinformationen erlangt werden. Vor allem bei Jobangeboten mit herausragend hohen Verdienstversprechen ist stets Vorsicht geboten.

Die Geldwäsche-Problematik ist ein ernstes Anliegen, das nicht ignoriert werden sollte. Keiner sollte in die Rolle eines unwissenden Finanzagenten schlüpfen, da die rechtlichen Folgen gravierend sein können. Bei Verdacht auf illegale Aktivitäten ist es ratsam, die Polizei zu informieren und im Falle von Vorwürfen umgehend rechtlichen Rat einzuholen.

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die nun diskutierten Maßnahmen nicht nur den Experten ein gutes Händchen geben, sondern auch zu spürbaren Verbesserungen im Kampf gegen die Geldwäsche führen.

Für detaillierte Informationen zum Thema Geldwäsche und die aktuellen Entwicklungen in Bremen siehe: buten un binnen, Kanzlei Fürstenow, sowie Europarl.

Quellen: