Schuldenbremse in Bremen: Gericht verhandelt über Haushaltskrise
Verhandlung vor dem Bremer Staatsgerichtshof zur Haushaltslage Bremens: Kredite, Schuldenbremse und Klimakrise im Fokus.

Schuldenbremse in Bremen: Gericht verhandelt über Haushaltskrise
In Bremen stehen die Zeichen auf Rechtsstreit. Am 10. September 2025 verhandelte der Staatsgerichtshof über die umstrittene Schuldenaufnahme des Landes für die Jahre 2023 und 2024. Im Fokus steht die Frage, ob Bremen die vorgegebenen Regeln der Schuldenbremse, die seit 2020 in Kraft ist, eingehalten hat. Diese besagt, dass die Haushaltsführung ohne neue Kredite auszugleichen ist. Dennoch hat Bremen in den letzten Jahren, gestützt auf eine Ausnahmeregelung, erhebliche Kredite aufgenommen. Dies sorgte für Zündstoff, besonders bei der Bremer CDU, die gegen die Haushaltspläne der Landesregierung klagt.
Besonderen Auftrieb erhielt der Streit durch den Antrag Bremens auf zusätzliche 2,7 Milliarden Euro im Haushalt 2023. Argumentiert wurde unter anderem mit den Folgen der Coronakrise, den Auswirkungen des Ukrainekriegs sowie der Energie- und Klimakrise. Der Bremer Senat beruft sich auf eine außergewöhnliche Notsituation, die diese Maßnahmen rechtfertigen sollte. Die CDU hingegen hält die Klimakrise nicht für eine solche Notlage und hat die Rechtmäßigkeit der Kreditaufnahme in Frage gestellt. Laut Artikel 131a der Bremer Landesverfassung ist eine Neuverschuldung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, und die CDU ist der Meinung, dass diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wie die Kreiszeitung berichtet.
Verfahren und mögliche Folgen
Der Staatsgerichtshof wird am 23. Oktober 2023 sein Urteil verkünden, in dem auch hinterfragt wird, ob die Ausnahmeregelungen für vorhersehbare Krisen gelten können. Diese Zweifel äußerte das Gericht bereits während der Verhandlung und stellte sogar fest, dass einige Beschlüsse des Haushalts von März 2023 nicht rechtens waren. Ein Punkt der Kritik war, dass eine Kreditermächtigung über mehrere Jahre hinweg nicht zulässig sei, was zu einem Nachtragshaushalt führte, den Bremen letztlich außer Kraft setzen musste. Vor allem die Begründungen zum Klimaschutz wurden vom Gericht kritisch hinterfragt. Richter Sperlich brachte gar die Idee einer „Je-desto“-Regel ins Spiel: je länger eine Krisensituation andauert, desto fundierter müssen die Gründe für weitere Kredite sein.
Die Bremer CDU bringt auch einen weiteren Vorwurf ein: Haushaltspläne müssten so gestaltet sein, dass haushaltspolitische Lösungen rechtzeitig gefunden und aus regulären Mitteln finanziert werden. Dies ließe sich auch aus der taz herauslesen. So betont die CDU, dass die Verantwortung für den Klimaschutz nicht auf die Aufnahme neuer Schulden abgewälzt werden könne.
Kontext und vergleichbare Fälle
Das Thema Schuldenbremsen und Haushaltsrecht ist nicht nur für Bremen ein heißes Eisen. Ein klares Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023, das besagt, dass Milliardenausgaben im Nachtragshaushalt als verfassungswidrig eingestuft wurden. Das Gericht hatte festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend dargelegt hatte, inwiefern eine Notsituation und ihre Gegenmaßnahmen in einer adäquaten Beziehung zueinander stehen. Dies verstärkt die Bedenken, die der Bremer Staatsgerichtshof derzeit erörtert. Auch in Bremen könnte eine ähnliche Argumentation zur Nichtigkeit der Haushaltspläne führen, wenngleich das Land auf die spezifischen Herausforderungen verweisen will, die durch Katastrophen wie die Covid-19-Pandemie entstanden sind.
Die kommenden Wochen dürften daher spannend bleiben, während die Bürgerinnen und Bürger in Bremen auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofes warten – und darauf, wie die Stadt ihrer Verantwortung für die Zukunft gerecht werden kann, ohne die Schuldenbremse zu überschreiten.