Schulausfall in Bremen: Eltern kritisieren Personalversammlung!
Am 3. September 2025 findet eine Personalversammlung für Bremer Schulen statt, was zu Unterrichtsausfällen und Kritik führt.

Schulausfall in Bremen: Eltern kritisieren Personalversammlung!
Am 3. September 2025 steht die Bremer Bildungslandschaft Kopf. Denn von 9 bis 11:30 Uhr finden in Halle 7 an der Bremer Bürgerweide Personalversammlungen für alle Beschäftigten der Schulen, mobilen Dienste und Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) statt. Die Versammlung thematisiert brisante Punkte wie die umstrittene 41-Stunden-Woche für Lehrkräfte, mögliche Sollstundenkürzungen sowie den Wegfall der Altersermäßigung, die viele Schulleitungen und Lehrkräfte in Aufregung versetzt haben. Bereits vorher haben einige Bremer Schulen den Unterricht aufgrund dieser Versammlung abgesagt, was für viele Eltern und Schüler zu großen Unannehmlichkeiten führt.
Der Zentralelternbeirat Bremen (ZEB) äußert scharfe Kritik an den Schulschließungen und dem damit verbundenen Ausfall der Notbetreuung an Grundschulen. „Es muss doch möglich sein, solche Veranstaltungen so zu terminieren, dass der Unterricht nicht leidet“, findet der ZEB und fordert eine zeitliche Verschiebung dieser Personalversammlungen. Auch die Bildungsbehörde zeigt sich zurückhaltend und gibt zu, dass die genauen Auswirkungen der Sitzung auf den Unterricht derzeit undurchsichtig sind. Unabhängig von der Diskussion über die Schulschließungen betont das Bildungsressort, dass eine massive Beeinträchtigung des Unterrichts schwerer wiegt als die Interessen der Beschäftigten. Man stützt sich dabei auf ein Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts von 1981, das die Vorgaben deutlich macht.
Personalrat und das Thema Arbeitszeiterfassung
Ein weiterer Brennpunkt sind die aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen um die Arbeitszeiterfassung in Bremen. Am 15. Juli 2025 legte der Personalrat Beschwerde gegen einen richterlichen Beschluss des bremischen Verwaltungsgerichts ein. Dieser hatte jedoch bereits im Mai 2025 bestätigt, dass das Letztentscheidungsrecht des Senats zur Aufhebung eines Mitbestimmungsverfahrens zur Arbeitszeiterfassung gehört. Die Verhandlungen darüber fanden Mitte Mai 2025 statt. Beschäftigte sind nun besorgt, dass dieses Thema am 3. September erneut zur Sprache kommen könnte, nachdem der Senat einen Beschluss über eine flächendeckende Arbeitszeiterfassung in Schulen vorerst zurückgezogen hat.
In Bremen soll trotzdem ein Pilotprojekt zur digitalen Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften starten. Bis Juli 2026 befindet sich das Projekt in der Vorbereitungsphase. Sechs Schulen nehmen teil und ab August 2026 sollen die Lehrkräfte dann ihre Arbeitszeiten über iPads und eine spezielle App dokumentieren. Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) zeigte sich optimistisch und spricht von der Hoffnung, dass sich auch andere Bundesländer diesem Modell anschließen. Das Ziel ist eine rechtssichere, dauerhaft umsetzbare Regelung, die sowohl die Interessen der Lehrkräfte als auch der Schüler berücksichtigt.
Die neue Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung könnte dabei Maßstäbe setzen und langfristig für mehr Klarheit und Struktur im hektischen Schulalltag sorgen. Ob das jedoch genügt, um die Schulgemeinschaften mit ihren Sorgen und Ängsten zu beruhigen, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass am 3. September einige wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, die weitreichende Folgen für die bremische Schulbildung haben können. Die Vorfreude auf ein konstruktives Gespräch in dieser herausfordernden Zeit könnte also durchaus ein wenig dämpfen.
Alles in allem bringt der 3. September nicht nur eine Personalversammlung mit sich, sondern auch viele Fragen rund um die Schulorganisation und die Rechte der Lehrkräfte. Bleiben wir am Ball und beobachten die Entwicklungen in Bremen genau.
Weitere Informationen finden Sie unter buten un binnen, dem Personalrat sowie dem Deutschen Schulportal.