Bremen: Paar muss 33.000 Euro Bürgergeld wegen Auslandsaufenthalt zurückzahlen!
Ein Bremer Paar muss 33.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen, da es jahrelang im Ausland lebte, ohne das Jobcenter zu informieren.

Bremen: Paar muss 33.000 Euro Bürgergeld wegen Auslandsaufenthalt zurückzahlen!
Ein skandalöser Fall aus Bremen sorgt derzeit für Aufregung: Ein nigerianisches Paar muss fast 33.000 Euro an Bürgergeld zurückzahlen. Der Grund für diese Rückzahlung? Das Paar hielt sich über Jahre im Ausland auf, ohne das zuständige Jobcenter zu informieren. Wie merkur.de berichtet, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, dass die beiden ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung damit vollständig verloren hatten.
Das Paar bezog seit 2014 Leistungen nach SGB II, begann also mit Hartz IV und wechselte später zu Bürgergeld. Doch wie sich herausstellte, war das Ehepaar nicht, wie sie behaupteten, in Bremen lebend. Ermittlungen ergaben, dass sie vermutlich von 2016 bis 2018 dauerhaft in Nigeria lebten. Hinweise auf Manipulation, unbewohnte Wohnungen und widersprüchliche Aussagen führten schließlich zu dem Verdacht, dass das Paar das Jobcenter weiterhin täuschte. Auch ein Passkontrollvorfall in 2018 am Bremer Flughafen brachte Unstimmigkeiten ans Licht, die die Behörden aufhorchen ließen.
Ermittlungen und Widersprüche
Der vorgebrachte Widerspruch des Paares, wonach sie nur kurz verreist seien, wurde von den Richtern nicht geglaubt. Die Indizien für eine mögliche Täuschung waren erdrückend: Neben der unbewohnten Wohnung ergaben sich auch Unregelmäßigkeiten wie die Meldung des Mannes bei einer nigerianischen Transportfirma sowie die Zulassung der Frau als Rechtsanwältin in Nigeria. Zudem besuchten die Kinder des Paares die Schule in Lagos. All diese Fakten führten dazu, dass das Jobcenter die Bewilligungsbescheide aufhob und die Rückzahlung forderte, während das Paar in ihrem rechtskräftigen Widerspruch und der Klage beim Sozialgericht Bremen scheiterte.
Besonders pikant ist, dass das Gericht feststellte, dass die Beweislast hier umgekehrt war. Normalerweise müsste das Jobcenter die Abwesenheit der Bürgergeld-Empfänger beweisen. In diesem Fall jedoch gelang es den Richtern zu zeigen, dass das Paar „beharrlich“ getäuscht hatte. Dies führt zur Warnung an alle, die ähnliche Leistungen beziehen: Es ist zwingend notwendig, alle Auslandsaufenthalte im Vorfeld mit dem Jobcenter abzuklären, wie es auch gegen-hartz.de berichtet.
Ausblick auf zukünftige Fälle
Das Urteil wird wohl auch weitreichende Folgen für zukünftige Fälle haben. Bürgergeld-Empfänger dürfen sich normalerweise höchstens drei Wochen pro Jahr im Ausland aufhalten, ohne ihren Anspruch zu verlieren. Wer länger abwesend ist oder keine Genehmigung vom Jobcenter einholt, muss mit ähnlichen Konsequenzen rechnen. Man sollte meinen, dass die meisten Menschen aus solchen Erfahrungen lernen, doch wie buergergeld.org treffend formuliert, bleibt das Problem der Nachweispflichten bestehen. Ein Beispiel, das dies verdeutlicht, ist der Fall einer Berliner Familie, die aufgrund einer Pilgerreise nach Mekka 22.600 Euro zurückzahlen musste.
Insgesamt zeigt dieser Fall auf dramatische Weise, wie wichtig Transparenz und Ehrlichkeit beim Bezug von Sozialleistungen sind. Lassen Sie sich von diesen Erlebnissen nicht abschrecken: Klären Sie Ihre Aufenthalte stets im Vorfeld ab und sorgen Sie dafür, dass alles seine Richtigkeit hat!