Bremer Härtefallfonds endet: Was bedeutet das für Ihre Energieschulden?
Am 17.09.2025 endet der Bremer Härtefallfonds, der Menschen mit Energieschulden unterstützte, wegen finanzieller Kritik.

Bremer Härtefallfonds endet: Was bedeutet das für Ihre Energieschulden?
Die Situation wird in Bremen immer kritischer, besonders für Haushalte, die mit Energieschulden zu kämpfen haben. Der Bremer Senat hatte im Jahr 2021 den Härtefallfonds eingerichtet, um betroffenen Menschen die drohende Abstellung von Strom und Wasser zu ersparen. Doch die Unterstützung kommt nun auf die Abschussliste.
Am vergangenen Mittwoch beschloss die Sozialdeputation, dass die Leistungen des Härtefallfonds zum Ende dieses Jahres eingestellt werden. Der Landesrechnungshof hat die Praxis bereits scharf kritisiert, insbesondere aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands, der die tatsächlich abgerufenen Fördermittel übersteigt. Künftig sollen betroffene Personen nur noch mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch unterstützt werden, so die Empfehlung des Rechnungshofs.
Steigende Belastungen für Verbraucher
Die Gründe für diesen verstärkten Handlungsbedarf sind vielschichtig. Auch wenn der erste Härtefallfonds Ende 2024 bereits eingestellt wurde, wird nun die Notwendigkeit des zweiten Fonds klar: Die Bremer Energie- und Wasserversorger, wie die SWB, erwarten einen Anstieg an Strom- und Wassersperren, da viele Kunden aufgrund ausbleibender Zahlungen in Schwierigkeiten geraten. Die Schwierigkeiten sind seit dem Beginn des Russland-Ukraine Konfliktes, der zu massiven Preiserhöhungen in der Energieversorgung führte, nur größer geworden.
Wie Hessen berichtet, wurden die Energiekosten für Haushaltskunden im Jahr 2022 nahezu verdoppelt, was vor allem Haushalte mit geringem Einkommen vor enorme Herausforderungen stellt. Die hessische Landesregierung hat daraufhin einen eigenen Härtefallfonds ins Leben gerufen, um diese Klientel zu unterstützen.
Unterstützungsangebote und Antragsstellung
Was genau wird im Rahmen des hessischen Härtefallfonds geboten? Auch wenn sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, gibt es einige Gemeinsamkeiten. Der Fonds sieht vor, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen, die aufgrund von Energieschulden in Not geraten sind, einmalige Billigkeitsleistungen pro Versorgungsvertrag erhalten. Diese Unterstützung ist jedoch an eine Antragsstellung gebunden und kann nur mit Hilfe von Beratungsstellen erfolgen.
So müssen Antragsteller bereit sein, eine Beratung durch Schuldnerberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. Zudem müssen sie diverse Unterlagen, wie beispielsweise Einkommensnachweise und Abrechnungen, einreichen. Die Härtefallkommission prüft die Anträge und spricht Empfehlungen aus, bevor das Regierungspräsidium Kassel über die Bewilligung entscheidet. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht jedoch nicht; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
In Hessen wird die Verbraucherzentrale vielfältig in den Prozess integriert, indem sie beratend zur Seite steht und die Anträge bearbeitet. Die Stelle hat die Verantwortung, die Kommunikation zwischen den Antragstellern und den Energieversorgern zu organisieren, wie in Hessen detailliert beschrieben wird.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch klar, dass der Bedarf an Unterstützung nicht nachlassen wird. Die Politik steht in der Pflicht, Lösungen zu finden, um die Menschen in Bremen und darüber hinaus zu helfen, bevor sie in die Schuldenfalle tappen.