Pistole im Gepäck: Ostfriesischer Mann festgenommen am Bremer Flughafen!
Am Bremer Flughafen wurde ein 56-jähriger Mann mit einer Pistole und Munition im Gepäck gestoppt. Die Ursachen unklar.

Pistole im Gepäck: Ostfriesischer Mann festgenommen am Bremer Flughafen!
Am Bremer Flughafen gab es kürzlich einen aufsehenerregenden Vorfall: Ein 56-jähriger Mann aus Ostfriesland wurde bei einer Routinekontrolle mit einer Pistole, einem Schalldämpfer sowie Munition im Gepäck gestoppt. Die Sicherheitskräfte durchleuchteten sein Gepäck und entdeckten die verbotenen Gegenstände, die gemäß den Bestimmungen der Bundespolizei nicht an Bord eines Flugzeugs mitgeführt werden dürfen.
Der Mann hatte sein Gepäck am Schalter abgegeben und zunächst darauf bestanden, dass jemand ihm die Waffe während seines Aufenthalts auf der Toilette in den Koffer gelegt habe. Im Laufe des Verhörs trat er jedoch in Widersprüche, was die Situation weiter komplizierte. Die Polizei nahm den Mann vorübergehend fest und durchsuchte anschließend seine Wohnung. Was genau der Grund für den Besitz der Waffe war, bleibt allerdings weiterhin unklar, so berichtet NDR.
Strenge Vorschriften für den Waffenbesitz
In Deutschland gibt es strenge Regelungen, wenn es um den Besitz und den Transport von Schusswaffen geht. Nach dem deutschen Waffengesetz ist die Mitnahme oder das Verbringen von Waffen und Munition aus Nicht-EU-Staaten nur mit einer dafür erforderlichen Erlaubnis gestattet. Ein illegaler Transport kann sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In schweren Fällen ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich, wie auf der Seite des Zolls erläutert wird.
Besonders relevant ist, dass Fluggäste, die zu einer Reise aufbrechen, genau wissen müssen, welche Gegenstände im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck zulässig sind. Zu den verbotenen Gegenständen zählen nämlich nicht nur Feuerwaffen, sondern auch Spielzeugwaffen und andere Gegenstände, die mit echten Waffen verwechselt werden können. Mit diesen strengen Bestimmungen soll die Sicherheit im Luftverkehr gewährleistet werden.
Die Behörde rät Reisenden, sich im Vorfeld ihrer Reise über die geltenden Informationen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wer beispielsweise aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss die waffenrechtlichen Bestimmungen unbedingt beachten – und sollte im Zweifelsfall die notwendigen Erlaubnisse bereits im Vorfeld besorgen.