Gericht stoppt A26-Ost: Klimaschutz schlägt Planungskritik!
Das Bundesverwaltungsgericht hat die A26-Ost in Hamburg teilweise für rechtswidrig erklärt, Klimaschutzaspekte müssen stärker berücksichtigt werden.

Gericht stoppt A26-Ost: Klimaschutz schlägt Planungskritik!
Bittere Pille für die Autobahnplaner: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen für den Neubau der A26-Ost im Hamburger Hafen als teilweise rechtswidrig eingestuft. Im Zentrum des Urteils steht die unzureichende Berücksichtigung des Klimaschutzes. Das Gericht stellte fest, dass der Planfeststellungsbeschluss für das erste Teilstück dringend nachgebessert werden muss.
Die Entscheidung kommt nicht von ungefähr: Klagen von Naturschutzverbänden wie Nabu und BUND wurden als teilweise erfolgreich gewertet, besonders in Bezug auf die gewählte Trassenführung. Die Planer entschieden sich für die Variante Süd 1, die sage und schreibe 18,5 Hektar wertvolle Moorböden beansprucht. Diese Entscheidung wurde scharf kritisiert, da alternative Trassen unter klimatischen Gesichtspunkten nicht ausreichend geprüft wurden. Die von den Umweltschützern bevorzugte Variante Süd 2 könnte nicht nur kürzere und günstigere Wege ermöglichen, sondern würde auch keinerlei Niedermoorböden belasten.
Fehlende Berücksichtigung von Klimabelangen
Besonders auffällig: Dies ist das erste Mal, dass Klimaschutzbelange eine zentrale Rolle in einer Autobahnklage spielten. In Anbetracht der Tatsache, dass über 150 Hektar Naturfläche für den Bau der A26 Ost geopfert werden sollen, stellt das Gericht klar, dass solch ein Vorhaben extrem klimaschädlich sei. Besonders der hohe CO2-Ausstoß, der bei der Betonherstellung entsteht, sorgte für zusätzliche Bedenken bei den Umweltschützern. Geplant sind über 750 Baumfällungen, die Lebensräume für geschützte Arten wie Kleinspecht und Moorfrosch bedrohen.
Die A26 Ost sollte die bestehende A26 West aus Niedersachsen verlängern und eine Verbindung zur A1 schaffen. Mit geschätzten Kosten von 2,3 Milliarden Euro gehört dieses Projekt zu den teuersten Autobahnvorhaben in Deutschland. Trotz aller Bedenken bezüglich der Umweltfolgen äußerte sich der Industrieverband Hamburg skeptisch und bezeichnete das Urteil als Hiobsbotschaft für die Hamburger Industrie. Auch die Wirtschaftsbehörde unterstrich, dass der Planfeststellungsbeschluss bestehen bleibt, jedoch Anpassungen nötig sind.
Der Weg nach vorn: Klimaschutz im Verkehrssektor
Auf politischer Ebene sorgt das Urteil dafür, dass Klimaschutz eine zunehmend zentrale Rolle in der Verkehrsplanung einnehmen muss. So legt das Bundes-Klimaschutzgesetz fest, dass Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken sollen. Die Bundesregierung verfolgt ehrgeizige Ziele, um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.
Der Verkehrsbereich entzieht sich jedoch nicht den Herausforderungen. Aktuell entfallen etwa 20 Prozent der Treibhausgasemissionen auf diesen Sektor. Um dem Herr zu werden, wird eine Verlagerung von Verkehr auf Schiene und Binnenschifffahrt gefordert, unterstützt durch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen soll es auch für die Mobilität im Personenverkehr geben. Dazu gehören unter anderem der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos und die Förderung klimaschonender Antriebe für Nutzfahrzeuge.
Das Urteil könnte somit nicht nur das Schicksal der A26 Ost beeinflussen, sondern auch weitreichende Konsequenzen für zukünftige Autobahnprojekte in Deutschland haben. Umweltschutz und nachhaltige Mobilität – das wird zunehmend zum Kern der Verkehrsplanung, und das Gericht hat ein eindrucksvolles Zeichen gesetzt.