Herbstlaub in Bremen: Verkehrssicherheit gefährdet – Wer ist verantwortlich?
Herbstlaub in Bremen: Verkehrs- und Reinigungsregelungen für Anlieger sowie Tipps zur sicheren Entsorgung und Pflege.

Herbstlaub in Bremen: Verkehrssicherheit gefährdet – Wer ist verantwortlich?
Der Herbst hat Bremen fest im Griff. Die ersten bunten Blätter bedecken bereits die Straßen, Fuß- und Radwege. Doch diese malerische Kulisse birgt auch Gefahren, darauf macht die Bremer Stadtreinigung aufmerksam. Feuchtes Wetter kann rutschige Laubbedeckungen entstehen lassen, die gerade für Fußgänger und Radfahrer eine Herausforderung darstellen. Hier gilt es, ein aufmerksames Auge zu haben, denn die Verkehrssicherungspflicht betrifft nicht nur die Anwohner, sondern auch die alljährigen Laubbeseitigungspflichten.
In Bremen liegt die Verantwortung für die Reinigung von Grundstücken und Gehwegen bei den Eigentümern. Nach buten un binnen müssen sie dafür sorgen, dass Laub, Schnee und Eis regelmäßig beseitigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind im Bremischen Landesstraßengesetz (BremLStrG) verankert. Hierbei können die Verpflichtungen auch auf Mieter oder Reinigungsfirmen übertragen werden, aber grundsätzlich sind die Hausbesitzer gefordert, die Gehwege vor ihren Grundstücken sauber zu halten.
Laub entsorgen leicht gemacht
Das Laub kann auf verschiedene Arten entsorgt werden. Kleinere Mengen finden ihren Platz in der Biotonne oder können auf einem Komposthaufen im Garten verarbeitet werden. Wer größere Mengen hat, kann diese bis zu einem Kubikmeter kostenlos an Recycling-Stationen in Bremen abgeben. In Bremerhaven kümmern sich die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) um Laub auf öffentlichen Wegen. Die Grünschnitt-Annahmestellen „Grauer Wall“ und „Bauer“ nehmen ebenfalls Laub entgegen.
Zudem hat Laub einige positive Seiten: Es dient unter anderem als heimlicher Unterschlupf für Igel und zieht den Blick von herbstlichen Gärten ganz gekonnt an. Herrscht Frost, kann das Laub sogar als natürlicher Frostschutz auf Beeten Verwendung finden. Die Bremer Stadtreinigung hat mehr als 70.000 Straßenbäume im Stadtgebiet, die jährlich über 20.000 Tonnen Gartenabfälle – vor allem Laub – produzieren. Das bedeutet große Mengen an regelmäßig zu entsorgendem Material.
Räumpflichten im Herbst
Zur räumlichen Verantwortung gehört es auch, die Gehwege während der Werktage von 7 bis 20:30 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr zu reinigen. Kolportierte Regelungen für die Nutzung von Laubbläsern schreiben eine Verwendung nur in bestimmten Zeitfenstern vor: Von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr ist deren Einsatz erlaubt, während an Sonntagen und Feiertagen davon Abstand genommen werden muss.
Besonders in Gewerbe- und Industriegebieten gelten separate Regeln. Dort entfällt das Betriebsverbot zwischen 13 und 15 Uhr, wenn es sich um gewerblich genutzte Geräte handelt. Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, ist die Verkehrssicherungspflicht besonders hoch: Eigentümer und Betreiber sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Außenanlagen zu sorgen. Dazu zählen regelmäßige Inspektionen und Nachweisführung aller Wartungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Beseitigung von nassem Laub, das zu Unfällen führen kann, wie TÜV Akademie thematisiert.
In Bremen ist also einiges zu tun, damit das Herbstlaub nicht nur die Landschaft schmückt, sondern auch Fußgänger und Radfahrer sicher durch die Straßen navigieren können. Ein gutes Händchen bei der Laubbeseitigung erhöht zweifellos die Sicherheit aller. Es bleibt zu hoffen, dass Anwohner und Gewerbetreibende ihren Räumungspflichten gewissenhaft nachkommen und so einen Herbst voller Farben und sicherer Wege genießen können!