Lärmbelästigung sorgt für Streit: Hemelingen zwischen Partys und Ruhe!

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Freiluftpartys in Hemelingen: Anwohner beklagen Lärm und Müll. Diskussion über Lärmschutz und Ruhezeiten am Mahndorfer See.

Freiluftpartys in Hemelingen: Anwohner beklagen Lärm und Müll. Diskussion über Lärmschutz und Ruhezeiten am Mahndorfer See.
Freiluftpartys in Hemelingen: Anwohner beklagen Lärm und Müll. Diskussion über Lärmschutz und Ruhezeiten am Mahndorfer See.

Lärmbelästigung sorgt für Streit: Hemelingen zwischen Partys und Ruhe!

Nach den langen Sommernächten in Bremen ist die Diskussion um Lärm am Mahndorfer See wieder aufgeflammt. Der Stadtteil Hemelingen, bekannt für seine Freiluftpartys, sieht sich in diesem Jahr mit einer wachsenden Anzahl von Beschwerden von Anwohnern, vor allem aus Hastedt und dem Mahndorfer See, konfrontiert. Diese Sorgen wurden bereits im August in einer Sitzung des Hemelinger Beirats ausführlich diskutiert, wie der Weser-Kurier berichtet.

Im Frühjahr und Sommer wurden insgesamt vier genehmigte Partys am Mahndorfer See und drei im Hastedter Park veranstaltet. Die CDU-Fraktion hatte versucht, eine Fläche für eine Party im September auszuschließen, was jedoch nicht gelang. Anwohner berichteten von Beschwerden über die Lärmbelästigungen, die in einigen Fällen als nicht zu hoch eingestuft wurden. Trocken bleibt die Frage, ob die registrierten Lärmbelästigungen tatsächlich durch die Partys oder andere alltägliche Störquellen wie parkende Autos und tragbare Lautsprecher verursacht wurden. Dirk Bülow, der Revierleiter in Hemelingen, erklärte, dass in diesem Jahr fünf Lärmbelästigungen festgestellt wurden, die jedoch nicht mit den Partys in Verbindung standen.

Regeln und Strafen für Lärmbelästigungen

Lärmschutzbestimmungen in Deutschland sind klar geregelt, um die Anwohner zu schützen. So gelten Ruhezeiten, die es insbesondere in Wohngebieten verbieten, laute Tätigkeiten auszuführen. Nach den Regelungen gilt die Nachtruhe in der Regel von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sogar ganztägig, wie die Informationen von NDR zeigen. Wer sich nicht daran hält, kann mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Besonders im Hinblick auf Freiluftveranstaltungen zum Sommerabschluss stehen die Veranstalter unter Beobachtung. Auch wenn Partys vorher angemeldet wurden, befreien sie nicht von der Pflicht, die Nachtruhe zu respektieren. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gibt vor, dass in Wohngebieten Geräusche, die die Zimmerlautstärke (rund 30 Dezibel) überschreiten, untersagt sind. Prügeleien und laute Feiern sind auch bei einer ordnungsgemäßen Genehmigung als Ordnungswidrigkeit zu werten. Nach Angaben von Fachanwalt sind Betroffene beim Fortbestehen der Ruhestörung der Aufforderung an den Störer gegebenenfalls auch berechtigt, die Polizei einzuschalten.

Umweltbewusstsein und Müllproblematik

Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion um die Partys nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die Müllproblematik. Immer wieder wird berichtet, dass nach den Feiern Einmalgrills und Verpackungen am Mahndorfer See zurückgelassen werden. Zwar stellte ein Veranstalter auch in diesem Jahr ausreichend Müllsäcke zur Verfügung, doch die Sensibilisierung für Umweltschutz und die Verantwortung der Feiernden bleibt ein wichtiges Thema.

Mit dem nahenden Herbst dürften die nächtlichen Lärmaktivitäten am Mahndorfer See wieder nachlassen, und die nächste Saison mit Kohltouren ist bereits im Anmarsch. Ein gutes Händchen bei der Planung und Rücksichtnahme auf die Anwohner sind dabei mehr denn je gefragt.

Quellen: