Osterholz fordert: Durchgängiges Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit!
Der Beirat in Osterholz fordert mehr Tempo-30-Zonen, um die Verkehrssicherheit in sensiblen Bereichen zu erhöhen.

Osterholz fordert: Durchgängiges Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit!
Die Straßenverkehrsordnung wird nun auch in Bremen aktiver angepackt. Der Verkehrsausschuss des Osterholzer Beirats hat sich einstimmig für eine umfassende Novellierung ausgesprochen, die mehr Tempo-30-Bereiche in Ortsteilen wie Osterholz ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Osterholzer Landstraße, wo ein durchgängiges Tempolimit von 30 km/h gefordert wird. Diese Forderung ist nicht nur eine Reaktion auf die Uneinheitlichkeit der aktuellen Tempolimits, die momentan teils Tempo 30 und teils Tempo 50 beinhalten, sondern auch auf Sicherheitsbedenken angesichts zahlreicher Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Seniorenheimen.
Einige dieser Einrichtungen profitieren nicht von einem Tempo 30-Limit, wenn deren Hauptzugänge nicht direkt an der Straße liegen. So fehlt etwa vor der Kita Schwedenhaus an der Osterholzer Heerstraße diese wichtige Schutzmaßnahme. Der Beirat hat daher eine Liste an Straßenbereichen zusammengestellt, wo Tempo 30 als sinnvoll erachtet wird, darunter der Ehlersdamm und die Ludwig-Roselius-Allee. Auch die Einrichtung zusätzlicher Fußgängerquerungen, insbesondere am Ehlersdamm, steht auf der Agenda, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
Neues aus der Gesetzgebung
Mit den jüngsten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommt frischer Wind in die Regelungen zu Tempo 30. Die neue Gesetzgebung erleichtert die Anordnung solcher Zonen nicht nur an Schulen und Kitas, sondern auch an überregionalen Verkehrsstraßen und vor Einrichtungen wie Altenheimen. Interessant ist, dass seit der Novelle der StVO weite Strecken zwischen Tempo-30-Zonen nun bis zu 500 Meter miteinander verbunden werden können. Dies bedeutet eine willkommene Entlastung für viele Kommunen, die mit der Anordnung von Tempolimits oft vor bürokratischen Hürden standen. Laut ADFC entfällt zudem der Nachweis einer besonderen Gefahrenlage an sensiblen Einrichtungen, was die Umsetzung solcher Maßnahmen wesentlich vereinfacht.
Durch die aktualisierte Fassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) aus dem Jahr 2024 erhalten Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit, auch hinsichtlich Busspuren und Radwegen. Möglichkeiten zur Sicherheitssteigerung und zur Verbesserung des Verkehrsflusses stehen dabei im Vordergrund. Die Anordnungen müssen dennoch verhältnismäßig sein und dürfen die Sicherheit nicht gefährden. Diese Änderungen kommen in Bremen zur rechten Zeit, denn die Bürger fordern zunehmend sichere Verkehrsbedingungen, insbesondere an stark frequentierten Stellen wie Schulwegen und Spielplätzen.
Der Blick nach vorn
Eine wichtige Stimme im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften ist Reinald Last von der Linken. Er weist darauf hin, dass die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) bei solchen Entscheidungen ein gewichtiges Wort mitzureden hat. In der Vergangenheit folgten die städtischen Behörden häufig den Einwänden der BSAG bei vorgeschlagenen Temporeduzierungen, was für zusätzliche Verunsicherung sorgen könnte. Doch mit dem beschlossenen Vorstoß des Ausschusses könnte sich die Situation gravierend ändern, insbesondere im Hinblick auf ein durchgängiges Tempo 30 auf der Osterholzer Landstraße.
Beispielhafte Vorreiter wie der Osterdeich zeigen, dass ein einheitliches Tempolimit positiven Einfluss auf den Verkehrsfluss haben kann. Die Diskussion um Tempo 30 in Osterholz ist somit ein Teil eines größeren Puzzles, das die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in den Stadtteilen verbessern möchte.
Hier wird deutlich, dass in Bremen ein gutes Händchen gebraucht wird, um den Verkehr sicherer und flüssiger zu gestalten. Daher bleibt abzuwarten, welche weiteren Maßnahmen konkret umgesetzt werden – die Zukunft sieht spannend aus.